Kommentar Der Fall Dutroux - Gnade ist fehl am Platz

Es ist ein allzu frommer Wunsch, der die Nonnen im belgischen Malonne dazu gebracht haben mag, die Helfershelferin des Kindermörders Marc Dutroux aufzunehmen. Wer Kinder monatelang in einem 99 Zentimeter breiten und 2,34 Meter langen Loch gefangen hält, um sie täglich zu vergewaltigen, darf nicht darauf hoffen, dass ihm vergeben wird.

Der Beschluss, die frühere Ehefrau des Mädchenmörders Marc Dutroux vorzeitig aus der Haft zu entlassen, mag rechtlich korrekt und unter den Kriterien christlicher Gnade höchst bewundernswert sein. Aber niemand sollte erwarten, dass die Hinterbliebenen der Opfer und mit ihnen das ganze Land dies als richtig empfindet.

Natürlich basiert das Rechtssystem nicht auf dem Prinzip der Rache, sondern der Resozialisierung. Aber Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie Kindesmissbrauch und Vergewaltigung von Personen gleich welchen Alters juristisch genannt werden, übersteigen die Fähigkeit der Gesellschaft, zu vergeben oder zu vergessen.

Nicht nur wegen der Rückfallgefahr. Man misstraut der Fähigkeit solcher Menschen, sich ändern zu können. Und die Statistik belegt, dass diese Skepsis zu Recht besteht.

Der belgische Weg einer Überstellung an eine klösterliche Gemeinschaft mag naiv klingen, unsinnig ist er nicht per se. Auch wenn er das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Schutz nicht befriedigen kann. Die Morde Dutrouxs, an denen seine geschiedene Frau mitgewirkt hat, werfen zumindest die Frage auf, ob ihnen das Recht auf ein Gnadengesuch eigentlich zugestanden werden sollte.

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