Kommentar Das Karlsruher Urteil zur Anti-Terror-Datei - Ja, aber...

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist zufrieden. Und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist es auch. Wohl gemerkt: mit ein und demselben Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Einigkeit zwischen Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger gibt es nicht in Serie. Seit Jahren streiten sich Merkels Mann für die Innere Sicherheit und dessen liberale Kabinettskollegin, Anwältin der Bürger- und Freiheitsrechte, über die Vorratsdatenspeicherung.

Jetzt hat das höchste deutsche Gericht die umstrittene Anti-Terror-Datei, eine Konsequenz aus den Terroranschlägen von 2001, grundsätzlich gebilligt. Darüber freut sich Friedrich. Doch gleichzeitig hat es den Gesetzgeber aufgefordert, bei der Anti-Terror-Datei nachzuarbeiten. Im Namen von mehr Transparenz. Darüber freut sich Leutheusser-Schnarrenberger. Ein "Ja, aber"-Urteil.

Tatsächlich müssen Innere Sicherheit und Freiheitsrechte nicht zwingend gegeneinander stehen. Es geht um eine fein austarierte Balance, die jeder terroristische Akt schnell gefährden kann. In einer Demokratie muss die Regierung den Preis für mehr Sicherheit kennen, wenn sie im Gegenzug Freiheitsrechte einschränkt.

Gerade in offenen Gesellschaften ist der Informationsaustausch unter Sicherheitsbehörden, wenn er funktioniert, überlebenswichtig. Freiheit gibt es nur, wenn es Sicherheit gibt. Aber eine quasi automatische Vermengung der Arbeit von Polizeien und Nachrichtendiensten muss tabu bleiben. Und nicht jede Kontaktperson ist ein Gefährder. Nichts anderes hat das Gericht jetzt deutlich gemacht.

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