Kommentar Das Google-Urteil - Der ausgebeutete Bürger

Wer in der Internet-Suchmaschine Google den Nachnamen der Sängerin Barbra Streisand eingibt, erhält als erstes Ergebnis nicht ihre größten Erfolge. Zuoberst erscheint ein Wikipedia-Eintrag zum "Streisand-Effekt".

Der Begriff beschreibt ein Internet-Phänomen, das die US-Diva beim Versuch erzeugte, ein Luftbild ihres Anwesens an der kalifornischen Küste per Gerichtsanordnung auf einer Webseite löschen zu lassen. Der Effekt: Weltweit wurden Internet-Nutzer auf den Vorgang und das Bild aufmerksam.

Die Aufnahme wurde global aus dem Netz heruntergeladen, verbreitet, gespeichert - der "Streisand-Effekt". Der Versuch, eine Information im Netz zu unterdrücken, führt zu ungewollter Aufmerksamkeit und damit zur Verbreitung der Information - das Gegenteil des Beabsichtigten. So funktioniert das weltweite Netz.

Aus diesem Grund ist die gestrige Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Löschung personenbezogener Daten in der Internet-Realität nur von begrenzter praktischer Bedeutung. Wer welche Daten sammelt, speichert, auswertet, verbreitet, und wo dies geschieht, kann bislang keine Organisation umfassend kontrollieren oder gar verbieten. Für die Internet-Gemeinde ist diese anarchische Freiheit ein hohes Gut.

Jeder Versuch der Einschränkung bei der Nutzung und Weiterverbreitung wird als Zensur gewertet. Die Reaktion: siehe "Streisand-Effekt". Auf der anderen Seite: Nur in der Freiheit des Netzes wurden die Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden oder des Wikileaks-Aktivisten Julian Assange möglich. Auch demokratische Regierungen würden wohl begeistert Instanzen schaffen, um die Verbreitung nicht genehmer Informationen zu unterbinden - auch wenn sie dies nicht aussprechen.

Für den Einzelnen kann die Netz-Freiheit jedoch unerwünscht oder sogar schädlich sein. Wie für den Spanier Mario Costeja, der vor dem EuGH klagte (und dessen Name und Fall sich nun vieltausendfach im Netz findet). Jeder, der im Web surft, spielt, einkauft oder soziale Kontakte pflegt, riskiert, die Kontrolle über seine Daten zu verlieren. Adressen, Einkaufsgewohnheiten, bevorzugte Inhalte werden protokolliert, ausgewertet und weiterverarbeitet, um sie kommerziell auszubeuten. Nicht nur für den US-Geheimdienst NSA ist der Bürger aus Glas, auch für die Big-Data-Konzerne.

Das EuGH-Urteil wird daran grundlegend nichts ändern. Allerdings müssen Google und Co. künftig mehr Aufwand treiben, um Bürgern und Institutionen die Sperrung von Suchergebnissen zu ermöglichen. Für Betroffene sollte es einfacher werden, im Netz unsichtbarer zu werden. Doch wer seine Anonymität im Netz wahren will, wird sich weiter die Mühe machen müssen, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.Wie es geht? Anleitungen finden sich im Internet.

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