Kommentar CDU und Mindestlohn - Grenzziehung
Vor dem 14. Mai, dem Tag nach den NRW-Landtagswahlen, wird es kaum zu einem rationalen Dialog über die Frage kommen, ob Union und FDP sich auf eine gemeinsame Mindestlohn-Initiative verständigen können.
Der Karlsruher FDP-Parteitag brachte Beifallsstürme für jene Redner, die sich mit krachledernen Formulierungen gegen die gesetzliche Festlegung in dieser Frage aussprachen. Insoweit bietet die CDU den Liberalen ein Profilierungsthema für die Wahlkämpfe in Kiel und in Düsseldorf an.
Umgekehrt kann sich die CDU in der öffentlichen Wahrnehmung mit einer Entscheidung empfehlen, die ihr soziales Profil erheblich schärft. In jedem Fall signalisiert der Konsens eines: Die Debatte um eine umfassende Regelung der Mindestlöhne wird konkret. Endlich!
Um es klar zu sagen: Die FDP gerät dabei argumentativ in die Klemme. Denn die CDU-Lösung einer unabhängigen Kommission aus Gewerkschaften und Unternehmern berührt nicht die Tarifautonomie. Der Auftrag an dieses Gremium ist eher überschaubar: Es soll nach der Analyse regionaler und branchenspezifischer Aspekte durchaus differenzierte Modelle für Lohn-Untergrenzen entwickeln.
Die Kommission kennt aber auch die rote Grenzlinie: Wo Gewerkschaften und Arbeitgeber sich bereits auf Tarifstrukturen verständigt haben, hat sie nichts zu suchen.
Natürlich wird es noch eine Vielzahl von Änderungen in dem Konzept geben, sollte es tatsächlich zu CDU/CSU/FDP-Gesprächen in Sachen Mindestlohn kommen. Die Liberalen müssen sich bewegen.