Kommentar Bildungspolitik: Nationale Aufgabe

Der Bundesrat hat das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufgehoben. Eine längst überfällige Maßnahme. Die Entscheidung korrigiert einen Konstruktionsfehler der Föderalismusreform von 2006.

Damals hatte vor allem der damalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber darauf gedrungen, dass sich der Bund prinzipiell aus der Hochschulpolitik herauszuhalten habe und nur vorübergehend und anstoßgebend einige Projekte initiieren dürfe.

Für dieses Verbot gemeinsamer dauerhafter Finanzierungen im Hochschulbereich gab es nur einen einzigen Grund: In kleinlicher Sorge um den Verlust weiterer Zuständigkeiten an den Bund verteidigten die Länder ein kleines Zipfelchen politischer Macht - gegen die Interessen der Studierenden.

Denn es ist offenkundig, dass eine dauerhafte Mitfinanzierung von Projekten durch den Bund positive Wirkungen zum Beispiel auf die deutsche Spitzenforschung erzielen kann, die zuletzt - etwa aufgrund der Exzellenzinitiativen - einen erfreulichen Aufschwung genommen hat.

Ganz ausgerottet ist die eifersüchtelnde Besitzstandwahrung der Länder noch immer nicht. Künftig müssen alle Bundesländer zustimmen, wenn sich der Bund dauerhaft an der Förderung eines Hochschulprojektes beteiligen will. Damit ist programmiert, dass langfristig einmal wieder der Proporz die Qualität schlägt. Und noch eines: Warum soll sich der Bund nicht auch in Schulfragen beteiligen dürfen? Die Versorgung mit Ganztagsschulen oder das Thema Inklusion sind jedenfalls nationale Aufgaben.

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