Kommentar Betrug im Gesundheitswesen - Künstliche Beatmung
Abgerechnet wird zum Schluss. Das müssen gerade jene Ärzte, Apotheker und Krankenhauschefs zu spüren bekommen, die glauben, das deutsche Gesundheitswesen sei ein Selbstbedienungsladen.
Jeder nehme, was er brauche. Jeder berechne, was er wolle. Papier ist doch so geduldig. Was soll's?
Wenn Geld für die Behandlung Kranker fehlt, dann auch, weil Kliniken und andere Dienstleister im Gesundheitssektor in großem Stil Leistungen abrechnen, die sie nicht erbracht haben. Das ist Betrug an den Beitragszahlern. Und Betrug ist eine Straftat.
Deswegen erwägen Koalition und Opposition folgerichtig härtere Strafen für Falschabrechnungen. Es geht dabei mitnichten um wenige Fälle. Nach Schätzung des Spitzenverbandes der Krankenkassen erschleichen sich Kliniken so Kosten für nicht erbrachte Leistungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof vermutet einen jährlichen Schaden durch falsche Rechnungen von 875 Millionen Euro.
Also wird dann eben zum Schluss abgerechnet. Und zwar richtig. Kliniken, die bei Krankenkassen überhöhte oder getürkte Rechnungen einreichen, zahlen die Differenz zurück - plus noch einmal die Hälfte des Differenzbetrages. Das ist der Plan. Es muss richtig weh tun, sonst ändert sich nichts.
Hat eine Klinik auf dem Papier einen 82-Jährigen künstlich beatmet, den sie gar nicht beatmet hat, sollen künftig mehrere Tausend Euro Strafe dafür fällig werden. Womöglich hilft dies, dass sich die Kliniken nicht mehr selbst auf Kosten der Beitragszahler teure Frischluft zuführen. Es ist allerhöchste Zeit dazu.