Beschwerderecht für Kinder

Individualbeschwerdeverfahren - das ist ein ganz schön kompliziertes Wort. Aber dahinter steckt eine tolle Idee: Kinder dürfen sich seit gestern bei den Vereinten Nationen (UN) in Genf beschweren, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen.

Das ist die Folge des 3. Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention, das seit Montag in Kraft ist. Beschweren dürfen sich Kinder auch mit erklärenden Zeichnungen oder Videobotschaften, erklärt Christoph Dehn.

Er ist ein Experte von der Kindernothilfe hier bei uns in Deutschland. Allerdings müssen auch Kinder zuvor den Rechtsweg beschreiten. Das heißt, im eigenen Land müssen infrage kommende Gerichte zum aktuellen Beschwerdefall ein Urteil gefällt haben, bevor der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf in Aktion treten kann.

Was der Ausschuss dann entscheidet, ist übrigens für das Land, aus dem die Beschwerde kommt, nicht bindend. Es kann sich also über die Entscheidung der UN hinwegsetzen. Allerdings, erklärt Experte Dehn, könne eine Entscheidung aus Genf die Staaten politisch ganz schön unter Druck setzen, so dass die Hoffnung besteht, dass sie am Schluss doch einlenken können.

Noch ist es ein weiter Weg, bis alle Staaten der Welt das Protokoll unterzeichnet haben werden. Bislang sind es erst zehn, die sich zur Umsetzung des Beschwerderechts für Kinder entschieden haben. Deutschland gehört dazu.

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