Mobilfunkkunden Wie schütze ich mich vor Handy-Abzocke?

Düsseldorf · Für viele ist WAP-Billing noch immer ein Fremdwort - obwohl dubiose Dienste auf diesem Weg seit Jahren Mobilfunkkunden abzocken. Deshalb sollten sich Verbraucher schützen. Das geht mit einfachen Mitteln.

Die Mobilfunkrechnung kommt wie jeden Monat. Aber wo kommen auf einmal diese 25 Euro auf der Rechnung her? Für ein Klingelton-Abo? So etwas hat man nie abgeschlossen!

Viele Verbraucher haben so etwas in der Art schon einmal erlebt. Laut einer Yougov-Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat demnach jeder achte Mobilfunknutzer ungewollt Dienstleistungen mit seinem Smartphone gekauft. Am häufigsten waren das Klingeltöne, Spiele, Service-Apps und Erotikinhalte. Dahinter stecken dubiose Dienstanbieter, die die Technik des WAP-Billing missbrauchen.

WAP-Billing wurde eigentlich entwickelt, um leichter Leistungen per Mobiltelefon bezahlen zu können, zum Beispiel städtische Parktickets. Der Dienstleister bekommt beim Kauf eine eindeutige SIM-Kartennummer übermittelt. Umgekehrt funktioniert das jedoch auch für dubiose Drittanbieter. Ein versehentlicher Klick, zum Beispiel auf einen Werbebanner, Pop-Ups oder einen Link, sendet laut Stiftung Warentest ein so genanntes WAP-Protokoll an die Abzocker. Diese können dann den User anhand der Telefonnummer genau identifizieren und Kosten für vermeintliche Abos und Dienstleistungen abrechnen.

Handynutzer bemerken den Schwindel meist erst, wenn die Rechnung in der Post liegt, da Provider solche Forderungen nicht nur unbesehen zulassen, sondern sogar an ihnen verdienen, sagt Ralf Trautmann vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.

Geld-Forderungen, die man für falsch hält, sollten Verbraucher beanstanden, empfiehlt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Dem Mobilfunkprovider erklärt man schriftlich, dass man den Vertrag mit dem Drittanbieter für unwirksam hält.“ Die Frist dafür beträgt acht Wochen nach Rechnungszustellung. So umgehe man das Risiko, dass der Provider bei Nicht-Zahlung der strittigen Beiträge den Netzzugang sperrt.

Abwimmeln und auf den Drittanbieter verweisen: Das dürfen Mobilfunkunternehmen einem Urteil des Landgerichts Potsdam zufolge (Az.: 2 O 340/14) nicht, solange sie über die Mobilfunkrechnung Geld für die Leistungen fordern.

Vor allem Abos fallen laut der Yougov-Umfrage unter ungewollte WAP-Billing-Käufe. Das setzt betroffene Verbraucher unter Handlungsdruck. Abos müssen sie umgehend stoppen, um nicht weiter dafür zu zahlen - und zwar beim Drittanbieter. Dort sollten sie dem Vertrag widersprechen und erklären, dass sie ihn nicht abschließen wollen, sagt Steffen.

Besonders oft lauern WAP-Billing-Fallen in werbefinanzierten Apps. „Dort sollte man generell nicht auf Banner klicken“, rät Trautmann. Aber auch im Browser können Nutzer mit unbedachten Klicks unbemerkt kostenpflichtige Verträge abschließen.

Generell klappt WAP-Billing nur, wenn das Smartphone per Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Im WLAN funktioniert es nicht, weil Drittanbietern dort die SIM-Kartennummer nicht übermittelt wird.

Surfen im WLAN ist aber nicht die einzige Schutzmöglichkeit. Einzelne Mobilfunkanbieter nutzen ein „Handshake“-Verfahren. „Ehe sie etwas in Rechnung stellen, schicken sie dem Nutzer eine SMS mit der Bitte um Bestätigung“, erklärt Trautmann. Die Regel ist dieses Verfahren aber nicht.

Es gibt eine weitere Möglichkeit, sein Handy vor ungewollten Abbuchungen zu schützen während man nicht mit dem Heim-WLAN verbunden ist, nämlich ein kurzer Anruf beim eigenen Mobilfunkanbieter. Dieser kann eine Drittanbietersperre einrichten und muss das auch gratis machen, so Stiftung Warentest. (dpa/ga)

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