Messaging-Dienst WhatsApp soll bald erst ab 16 erlaubt sein

Menlo Park · Kann der bekannteste Messaging-Dienst WhatsApp bald erst ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden? Das melden verschiedene Quellen. Grund soll die Änderung der EU-Verordnung zum Datenschutz sein.

 Das Logo der Messenger-App WhatsApp auf dem Display eines Smartphones.

Das Logo der Messenger-App WhatsApp auf dem Display eines Smartphones.

Foto: Martin Gerten/Archiv

Wer den Messenger WhatsApp nutzen will, muss aktuell mindestens 13 Jahre alt sein. Der Dienst ist auch und gerade unter Schülern beliebt und verbreitet. Das könnte sich bald ändern: Angeblich will das kalifornische Unternehmen seine Nutzungsbedingungen anpassen, so dass künftig erst mindestens 16-Jährige WhatsApp nutzen dürfen, sofern nicht ihre Eltern zustimmen. Gelten soll die neue Regelung spätestens ab dem 25. Mai, wie der von WhatsApp unabhängige Dienst WABetaInfo auf Twitter meldet.

Dann nämlich tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie löst dann auch in Deutschland das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ab. Ziel ist es, innerhalb der EU ein möglichst einheitliches Datenschutzrecht zu etablieren und die Rechte derer zu stärken, deren personenbezogene Daten von Unternehmen verarbeitet werden.

Erste entsprechende Meldungen zur möglichen Änderung bei WhatsApp gab es bereits vor knapp zwei Jahren auf Netzportalen - nämlich als die nun in Kraft tretende EU-Datenschutzreform diskutiert wurde. Bereits damals wurden Zweifel an der Umsetzbarkeit der Pläne laut: Wie will WhatsApp überprüfen, wie alt ein Nutzer ist? Möglich könnte dies für deutsche Nutzer etwa über die Eingabe der ID des Personalausweises - was jedoch wiederum große datenschutzrechtliche Probleme bergen dürfte, falls die ID auf den Servern des Dienstes gespeichert werden sollte. Zudem könnten jüngere Kinder sich etwa den Ausweis eines älteren Freundes leihen. Auch wie das Einverständnis der Eltern digital geleistet werden könnte, ist unklar.

Aktuell heißt es in den WhatsApp-Nutzungsbedingungen: "Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen (bzw. so alt, wie es in deinem Land erforderlich ist, damit du berechtigt bist, unsere Dienste ohne elterliche Zustimmung zu nutzen). Zusätzlich zu der Anforderung, dass du nach geltendem Recht das zur Nutzung unserer Dienste erforderliche Mindestalter haben musst, gilt Folgendes: Wenn du nicht alt genug bist, um in deinem Land berechtigt zu sein, unseren Bedingungen zuzustimmen, muss dein Elternteil oder Erziehungsberechtigter in deinem Namen unseren Bedingungen zustimmen."

Von WhatsApp selbst gibt es bislang weder eine Bestätigung noch ein Dementi. Der Dienst hat nach eigener Auskunft weltweit eine Milliarde aktive Nutzer pro Tag.

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