AdBlock Plus Gericht: Werbeblocker im Internet bleiben erlaubt

München/Köln · Internet-Werbeblocker sind vielen Medienunternehmen ein Dorn im Auge, die mit Anzeigen Geld verdienen. Nun hat ein Gericht den Einsatz des umstrittenen Adblockers des Kölner Unternehmens Eyeo erneut für zulässig erklärt.

 Die Software "AdBlock Plus" blockiert die Werbung im Internet.

Die Software "AdBlock Plus" blockiert die Werbung im Internet.

Foto: Stephan Jansen

Im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, haben mehrere Medienunternehmen erneut eine Niederlage erlitten.

Wie das Münchner Oberlandesgericht in drei Fällen entschied, darf das Kölner Unternehmen Eyeo seinen umstrittenen Werbeblocker AdBlock Plus weiter anbieten. Geklagt hatten die "Süddeutsche Zeitung", ProSiebenSat.1 und die RTL-Tochter IP Deutschland. Sie werfen Eyeo einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und hatten Schadenersatz verlangt.

Laut der Urteile darf Eyeo weiterhin auch das kostenpflichtige Whitelist-Modell verwenden. Gegen eine Gebühr bietet Eyeo den Betreibern an, die Internetseiten auf einer sogenannten Whitelist zu registrieren, damit Anzeigen trotz aktiviertem Werbeblocker eingeblendet werden. Auch für diese Geschäftspraktik hatten die Kläger ein Verbot gefordert.

Der Ansicht der Richter zufolge übt Eyeo keinen unzulässigen Druck auf die Medienunternehmen auf. Auch handle es sich bei dem Geschäftsmodell nicht um verbotene aggressive Werbung oder einen Verstoß gegen das Kartellrecht.

Zuvor hatte bereits das Münchner Landgericht die Forderungen der Kläger abgelehnt. Dagegen gingen die drei Firmen in Berufung. Die Anwälte der "Süddeutschen Zeitung" und von Eyeo kommentierten das OLG-Urteil im Anschluss an die Verkündung nicht. Die anderen Parteien waren nicht vertreten.

Mit AdBlock Plus hatten sich in der Vergangenheit bereits Gerichte in München, Hamburg und Köln beschäftigt. Zu den Klägern gehörten beispielsweise "Spiegel Online" und der Medienkonzern Axel Springer. In allen Fällen erklärten die Richter das Programm für legal. Springer hatte vor gut einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Köln zumindest erreicht, dass das Geschäftsmodell des "Whitelisting" für unzulässig erklärt wurde.

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