Mehr Sicherheit am Himmel Was Drohnen-Besitzer in Zukunft beachten müssen

Berlin · Die vom Bundeskabinett beschlossene Drohnen-Verordnung bringt viele Einschränkungen. Ein Bestandteil: die Maximalflughöhe von 100 Metern. Der Deutsche Modellfliegerverband kritisiert diese Entscheidung.

Um Unfälle mit Drohnen zu verhindern, sollen für diese in Deutschland strengere Vorschriften gelten.

Um Unfälle mit Drohnen zu verhindern, sollen für diese in Deutschland strengere Vorschriften gelten.

Foto: Rainer Jensen

Wie will die Politik für mehr Sicherheit sorgen?

Wenn der Bundesrat der Dobrindt-Verordnung zustimmt, müssen Flugobjetzte – also Drohnen und Modellflugzeuge – über 250 Gramm mit einer Plakette versehen werden, auf der Name und Adresse des Eigentümers erkenntlich sind. Auch, wenn sie ausschließlich auf einem Modellfluggelände eingesetzt werden.

Außerdem gilt künftig außerhalb von Modellflugplätzen eine Maximal-Flughöhe von 100 Metern. Für höhere Flüge ist eine Ausnahmeerlaubnis der Landesluftfahrtsbehörde nötig. Zudem dürfen Drohnen grundsätzlich nur noch in Sichtweite des Piloten fliegen. Über besonders sensiblen Gebieten – etwa in der Nähe von Flughäfen, Regierungsgebäuden, Naturschutzgebieten und Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften – gilt ein absolutes Flugverbot. Auch der Überflug von Wohngebäuden wird untersagt.

Bei Drohnen und Modellflugzeugen ab einem Gewicht von zwei Kilo wird darüber hinaus ein "Kenntnis-Nachweis" erforderlich - wer keine gültige Pilotenlizenz besitzt, muss dafür eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Stelle ablegen oder durch einen Luftsportverband eingewiesen werden. Große Flugobjekte ab einem Gewicht von fünf Kilo benötigen sogar eine spezielle "Aufstiegserlaubnis" der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.

Wie viele Drohnen gibt es in Deutschland?

Schätzungen gingen schon im vergangenen Jahr von etwa 400 000 privaten Drohnen aus. Mittlerweile dürften es deutlich mehr sein, denn der Einzelhandel rechnete im Weihnachtsgeschäft mit dem Verkauf von Zehntausenden zusätzlichen Fluggeräten. Bis zum Jahr 2020 soll die Zahl nach jüngsten Prognosen sogar auf rund 1,1 Millionen steigen.

Warum sind Drohnen so gefährlich?

Für die Deutsche Flugsicherung (DFS) sind Drohnen ein "Alptraum". Sie sind nämlich auf dem Radar nicht sichtbar, und Flugzeuge können nicht vor einem drohenden Zusammenstoß gewarnt werden. Bislang ist im deutschen Luftraum noch nichts passiert, doch im vergangenen Jahr wurden der DFS von Piloten 64 gefährliche Annäherungen gemeldet - fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Zudem stürzen immer wieder Drohnen ab und gefährden so Menschenleben. Im vergangenen November wurde etwa im Münchner Olympiapark eine Familie mit zwei Kindern nur knapp verfehlt.

Und wenn doch etwas passiert?

Dann kann der Besitzer der Drohne einfacher gefunden werden als bisher. Ähnlich wie das Nummernschild beim Auto benötigen in Zukunft nämlich schon kleine Drohnen und Modellflugzeuge ab 250 Gramm eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Halters. Ob das ausreicht, ist aber umstritten.

Wie fallen die Reaktionen auf Dobrindts Pläne aus?

Durchwachsen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) spricht zwar von einem "wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit" - anstelle der Plakette mit Name und Adresse wünscht sich der BDL allerdings eine strengere Registrierung der Drohnen. Auch Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, hält die geplante Kennzeichnungspflicht für nicht ausreichend: "Notwendig ist ein zentrales Drohnenregister, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden können."

Kritik gibt es auch aus den Reihen der Sozialdemokraten. Nach Ansicht von SPD-Fraktionsvize Sören Bartol schießt Dobrindt nämlich über das Ziel hinaus, wenn Modellflieger für Flüge über 100 Meter künftig eine Extra-Erlaubnis beantragen müssen. "Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen."

Auch der Deutsche Modellfliegerverband kritisiert die Verschärfung der Vorschriften für Fluggeräte in Deutschland und hofft auf möglichst wenig Einschränkungen für den Flugbetrieb. "Dass wir damit nicht glücklich sind, ist klar", sagte Verbandspräsident Hans Schwägerl am Donnerstag in einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Vor allem die Begrenzung auf 100 Meter Flughöhe könne sich zu einem Problem entwickeln. "Für Wettbewerbe und Kunstflug zum Beispiel brauchen wir gewisse Höhen." Modellflieger hätten bislang keine Gefahr für die Luftfahrt dargestellt. Trotzdem gelten die Vorschriften für Drohnenpiloten und Modellflieger gleichermaßen. "Drohnen kann man überall kaufen. Der Handel tut aber nichts für die Aufklärung", kritisierte Schwägerl. "Der Minister war aber nicht bereit, eine Trennung zwischen Modellflug und Drohnen zu definieren." (dpa)

Vor Drohnen-Flug Versicherungsschutz prüfen

  • Drohnenpiloten sollten vor dem ersten Flug abklären, ob ihre private Haftpflichtversicherung bei Schäden durch ihren Flieger einspringt. Dazu rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ob die Drohne mitversichert ist, sollte man sich von seiner Versicherung schriftlich bestätigen lassen. Oft sind Drohnen den Angaben nach nicht eingeschlossen.

In so einem Fall sollten Drohnen-Besitzer eine Zusatzversicherung abschließen oder ihre private Haftpflichtversicherung entsprechend erweitern. Alternativ gibt es bei Modellflugverbänden auf Nachfrage oder über eine Mitgliedschaft Policen, so die Verbraucherschützer.

Viele Drohnen haben Kameras an Bord. Alles fotografieren und filmen dürfen sie aber nicht. Wer fremde Personen aufnimmt, muss sie vorher um Erlaubnis fragen. Über private Grundstücke dürfen die Multicopter nur fliegen, wenn der Eigentümer es gestattet hat.

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