Wechsel in abschlagfreie Altersrente nicht nachträglich

Dortmund · Die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln.

 Senioren ruhen sich auf einer Parkbank aus. Foto: Oliver Berg/Illustration

Senioren ruhen sich auf einer Parkbank aus. Foto: Oliver Berg/Illustration

Foto: DPA

Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden (Az. Do E 940 - 719). Das Urteil liegt derzeit zur Berufung beim Landessozialgericht in Essen (Az. L 3 R 580/15).

In Dortmund hatte ein Frau, die nachträglich wechseln wollte, gegen den ablehnenden Bescheid der Rentenversicherung geklagt. Die Richter wiesen die Klage ab, weil ein Wechsel nach einer schon verbindlichen Rentenbewilligung nicht mehr möglich sei. Dazu habe es auch mit der Einführung der abschlagsfreien Rente zum 1. Juli 2014 keine Neuregelung gegeben. Die Klägerin bezieht bereits seit dem 1. Mai 2013 Rente mit Abschlägen.

Am Sozialgericht Dortmund war es der erste Fall dieser Art, der in erster Instanz entschieden wurde. Es seien noch weitere Verfahren dieser Art anhängig, sagte Gerichtssprecher Ulrich Schorn am Dienstag in Dortmund.

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