Verteidiger hält Richter in Tugce-Prozess für befangen

Darmstadt · Die Verteidigung im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce hat einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt.

 Der Angeklagte Sanel M. (r) wird in einen Sicherheitssaal des Darmstädter Landgerichts geführt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vor. Foto: Boris Roessler

Der Angeklagte Sanel M. (r) wird in einen Sicherheitssaal des Darmstädter Landgerichts geführt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vor. Foto: Boris Roessler

Foto: DPA

Richter Jens Aßling habe die Ereignisse, die in dem Tat-Video vom Parkplatz in Offenbach zu sehen sind, in einem Schreiben an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verzerrt dargestellt, begründete Anwalt Stephan Kuhn am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt den Antrag.

Das OLG habe Akten außerdem nicht vollständig erhalten. Das Tat-Video habe gefehlt - darauf sei auch der Angeklagte Sanel M. zu sehen, sagte Kuhn. Dem OLG liege auch seit zwei Monaten eine Haftbeschwerde der Verteidigung vor. Richter Aßling erklärte dazu, das Fehlen des Videos gehe auf ein Missverständnis zwischen Strafkammer und Staatsanwaltschaft zurück. Diese habe versäumt, die DVD weiterzuleiten.

Der siebte Prozesstag wurde nach dem Befangenheitsantrag fortgesetzt, es wurden Polizisten als Zeugen vernommen. Mit einer Entscheidung über den Antrag wird in der nächsten Woche gerechnet. Es befasst sich damit ein Mitglied einer anderen Strafkammer des Landgerichts zusammen mit den Beisitzern aus der Tugce-Kammer. Prozessbeobachter gingen am Freitag davon aus, dass der Antrag keine große Aussicht auf Erfolg hat.

Kuhn kritisierte in seinem Antrag, der Richter habe in dem Schreiben die Situation unmittelbar vor dem Schlag des Angeklagten nicht richtig geschildert. Aßling habe es so beschrieben, als ob der Angeklagte Sanel M. auf Tugce zugegangen und zurückgehalten worden sei. Das Video zeige aber, dass die 22-Jährige auf Sanel M. zugegangen sei. Oberstaatsanwalt Alexander Homm konnte den Antrag nicht nachvollziehen: "Die Verhandlung wird bisher unvoreingenommen geführt."

Sanel M. steht wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Dem 18-Jährigen wird vorgeworfen, Tugce im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie stürzte, mit dem Kopf hart aufschlug und später starb.

Aßling nahm den Befangenheitsantrag äußerlich ruhig entgegen. Gleich danach begann die Vernehmung von Polizisten als Zeugen, darunter Beamte, die den Angeklagten festgenommen hatten, am Tatort waren und Vernehmungen protokolliert hatten.

Ein 33 Jahre alter Polizist schilderte die Festnahme: Sanel M. sei "ruhig und sogar ein bisschen träge" gewesen. "Wenn man halt seinen Alkohol abbaut", sagte der Polizist. Eine Überprüfung habe rund 0,9 Promille ergeben. Der 18-Jährige habe aber "in keinster Weise aggressiv reagiert". Ein 27 Jahre alter Beamte sagte, ihm habe ein Kollege mitgeteilt, Sanel M. sei dann später bei seiner Einlieferung in eine Zelle "ziemlich aggressiv gewesen".

Zu den Zeugen gehörte auch eine Polizistin, die als eine der ersten Beamten am Tatort eintraf und sich sofort um Tugce kümmerte, während ihr Kollege Anwesende befragte. "Ich habe Tugces Kopf ruhig und stabil zu halten versucht, so wie nach einem Motorradunfall", sagte die 26-Jährige. Das Ende des Prozesses wird für Mitte Juni erwartet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort