Sozialgericht hält Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig

Gotha · Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.

 Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblicherweise eine geringe Erfolgsquote. Foto: Uli Deck/Archiv

Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblicherweise eine geringe Erfolgsquote. Foto: Uli Deck/Archiv

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Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen "Gestaltungsspielraum" zugestanden.

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