Neonazi Brandt muss wegen Kindesmissbrauchs lange in Haft

Gera · Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das Landgericht Gera den bekannten Thüringer Neonazi Tino Brandt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

 Der Thüringer Neonazi Tino Brandt muss wegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen für fünfeinhalb Jahre in Haft. Foto: Martin Schutt

Der Thüringer Neonazi Tino Brandt muss wegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen für fünfeinhalb Jahre in Haft. Foto: Martin Schutt

Foto: DPA

Nach Überzeugung des Gerichts hat er sich nicht nur selbst an Minderjährigen vergangen, sondern die Jungen gegen Provision für Sex an andere Männer vermittelt - strafbar als Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen. Insgesamt wurde er am Donnerstag in 66 Fällen schuldig gesprochen.

Der 39-Jährige hatte nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Berndt Neidhardt hinter verschlossenen Türen ein Geständnis abgelegt. Für diesen Fall hatte ihm das Gericht einen Strafrahmen von fünf bis sechs Jahren zugesichert.

Brandt gehört zu den bekanntesten Vertretern der Thüringer Neonazi-Szene und war bis 2001 V-Mann des Verfassungsschutzes. Er baute die rechtsextreme Kameradschaft "Thüringer Heimatschutz" auf, der die späteren Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angehörten, und machte Karriere in der NPD. Brandt ist auch Zeuge im Münchner Prozess um die NSU-Mordserie.

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