Nach Schuss auf Einbrecher wegen Totschlags angeklagt

Hannover · Drei Monate nach dem tödlichem Schuss eines Autowerkstattinhabers auf einen 18 Jahre alten Einbrecher in Hannover hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags erhoben.

 Der 41-Jährige hatte sich nach dem Schuss auf Notwehr berufen. Foto: Christian Elsner/Archiv

Der 41-Jährige hatte sich nach dem Schuss auf Notwehr berufen. Foto: Christian Elsner/Archiv

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"Wir gehen nicht davon aus, dass er in Notwehr gehandelt hat", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Als der Werkstattbesitzer nachts Geräusche gehört habe, habe der 41-jährige Sportschütze eine Pistole gegriffen, durchgeladen und die Haustür geöffnet. Die Waffe in beiden Händen haltend habe er dem 18-Jährigen gezielt in den Rücken geschossen. Dieser brach nach kurzer Flucht zusammen und starb nach einer Notoperation im Krankenhaus. Dem Schützen drohen zwischen 5 und 15 Jahren Haft.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der 18-Jährige und drei weitere junge Männer in der Nacht Anfang Juni tatsächlich versucht hatten, in die Werkstatt des Gebrauchtwagenhandels einzubrechen. Gegen die drei, die nach dem tödlichen Schuss zunächst flohen und von der Polizei später ermittelt wurden, laufen gesonderte Ermittlungen.

Der 41-Jährige, der als Sportschütze legal über Waffen verfügt, hatte sich nach dem Schuss auf Notwehr berufen. Als er vor die Tür gegangen sei, habe er bei einem der Einbrecher eine Waffe gesehen und sich bedroht gefühlt, sagte er bei seiner Vernehmung. Videoaufzeichnungen einer Überwachungskamera von Teilen des Geschehens halfen den Fahndern später bei den Ermittlungen.

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