Linke lässt Finanzministeriums-Zahlungen prüfen

Berlin · Die Linkspartei will den Bundesrechnungshof die Millionen-Zahlung des Finanzministeriums an eine Anwalts-Großkanzlei überprüfen lassen.

Das Finanzressort hatte nach einer gerichtlichen Anweisung bekanntgegeben, dass in der Ministerzeit des heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück an die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer für Gesetzesarbeit insgesamt 1,8 Millionen Euro geflossen waren. Steinbrück hatte für die Kanzlei später - nach seiner Zeit als Minister - einen mit 15 000 Euro honorierten Vortrag gehalten.

Linke-Chef Bernd Riexinger bezweifelt, dass die Juristen des Ministeriums nicht fähig gewesen seien, die von der Kanzlei erarbeiteten Gesetze selbst zu verfassen. "Stattdessen geht man ausgerechnet zu Bankenlobbyisten, um sich ein Bankenrettungsgesetz schreiben zu lassen. Das riecht bestenfalls nach Verschwendung von Steuergeld und schlimmstenfalls nach Betrug", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Das ist ein klarer Fall für den Bundesrechnungshof. Unsere Fraktion wird um eine Prüfung bitten." Für diesen Vorgang trage der damalige Finanzminister die volle Verantwortung. "Steinbrück schuldet der Öffentlichkeit Aufklärung", sagte Riexinger.

Die stellvertretende Linke-Vorsitzende Sahra Wagenknecht forderte, alle Honorare offenzulegen, die seit 2000 an Anwaltskanzleien für die Erarbeitung von Finanzmarktgesetzen geflossen seien. "Ich schließe auch nicht aus, dass wir einen Bankenuntersuchungsausschuss einsetzen müssen, um die Verflechtungen zwischen Politik und Finanzbranche aufzudecken", sagte sie den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" (Samstag). Auch Wagenknecht stellte die Beschäftigung externer Fachleute in Frage: "Es ist zumindest erklärungsbedürftig, warum ein Ministerium mit Hunderten qualifizierten Mitarbeitern eine Anwaltskanzlei der Bankenlobby mit der Erarbeitung eines Bankenrettungspakets beauftragt und dafür auch noch ein millionenschweres Honorar zahlt."

Nach Ministeriumsangaben von 2009 hat Freshfields Bruckhaus Deringer 2008 das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung erarbeitet sowie 2009 ein dazugehöriges Ergänzungsgesetz.

Die Kanzlei, eine der größten in Deutschland, war nach einem Bericht der "Rheinischen Post" auch in diesem Jahr wieder für das Bundesfinanzministerium tätig. Das gehe aus einer Auflistung des Ministeriums hervor, schreibt das Blatt. Demnach erhielten 2012 mindestens 13 Kanzleien, Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsfirmen Aufträge. Das Finanzministerium beauftrage externe Berater in unterschiedlichen Sachzusammenhängen, etwa im Bereich der Rechts-, der Unternehmens- und der Wirtschaftsberatung sowie der Forschung, sagte dazu ein Sprecher.

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