Aus für die "Herdprämie" Berlin entscheidet im September über Mittel aus Betreuungsgeld

Berlin · Union und SPD wollen Anfang September entscheiden, wie nach dem Aus für das Betreuungsgeld mit den freiwerdenden Mitteln des Bundes umgegangen werden soll.

 Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld als Familienleistung des Bundes für nichtig erklärt. Foto: Jan Woitas/Symbol

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld als Familienleistung des Bundes für nichtig erklärt. Foto: Jan Woitas/Symbol

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Das kündigte die Vize-Regierungssprecherin Christiane Wirtz an. Die Frage, ob die Mittel des Bundes jetzt an die Länder gezahlt werden, sei offen und werde "im politischen Prozess geklärt".

Zunächst wolle die Koalition die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auswerten und im August prüfen, welche finanziellen Verpflichtungen für den Bund weiterbestehen. Neben dem bereits angekündigten Bestandsschutz werden dem Vernehmen nach großzügige Regeln für diejenigen ausgelotet, die noch vor dem Urteil Betreuungsgeld beantragt, aber es bisher noch nicht erhalten haben.

Nachdem die Karlsruher Richter das umstrittene Gesetz gekippt haben, streitet die große Koalition darüber, was mit dem Geld passiert. Vor allem Bayern fordert, die nun freiwerdenden Finanzmittel an die Länder weiterzureichen.

Die CSU will in Bayern in Eigenregie das Betreuungsgeld weiter zahlen, sich dies aber vom Bund finanzieren lassen. Das lehnen die Sozialdemokraten ab. Die SPD, Kommunen und einige Länder wollen mit den Bundesmitteln vor allem die Betreuung in Kindertagesstätten ausbauen und verbessern.

Es geht um jährlich eine Milliarde Euro ab dem Jahr 2016, die im Entwurf für den Bundeshaushalt und den Finanzplan des Bundes bis 2019 bisher für das Betreuungsgeld vorgesehen sind. Der Haushalt 2016 wird Ende November vom Bundestag endgültig verabschiedet. In diesem Jahr sind rund 900 Millionen Euro dafür veranschlagt. Bei dem derzeit geplanten Bestandsschutz würde das vom Bund ausgezahlte Betreuungsgeld Mitte 2017 endgültig auslaufen.

Die bisherigen Bezieher sollen das bewilligte Betreuungsgeld auch nach dem Urteil weiter erhalten - bis maximal zum 3. Geburtstag des Kindes. Mitte August will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) dazu einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Das Betreuungsgeld war für Eltern vorgesehen, die ihr Kind nicht in eine Kita bringen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Es konnte maximal vom 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes für zwei Jahre bezogen werden. Schwesig pocht darauf, dass das Geld nicht im Haushalt eingespart wird, sondern auf jeden Fall den Familien zugutekommt, wie eine Sprecherin bekräftigte.

Sie betonte zugleich, dass Familien, die das Betreuungsgeld bisher erhalten haben, dies nicht zurückzahlen müssten und weiter erhalten. Andere Fragen - etwa Regelungen für bereits bewilligte oder vor der Karlsruher Entscheidung eingereichte Anträge - würden geprüft. Neue Anträge könnten seit dem Urteil aber nicht mehr gestellt werden.

CDU-Generalsekretär Peter Tauber schlägt laut "Wirtschaftswoche vor, dass die Bundesländer entscheiden, ob sie die staatliche Leistung zahlen. Auch Saar-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat sich für eine Wahlfreiheit von Eltern ausgesprochen.

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