Kabinett beschließt mehr Kontrolle bei Psychiatrie-Einweisung

Berlin · Straftäter sollen in Zukunft nicht mehr ohne triftigen Grund für Jahre in der Psychiatrie festgehalten werden. Eine entsprechende Reform hat das Bundeskabinett beschlossen.

 Gustl Mollath hatte zu Unrecht sieben Jahre in einer forensischen Psychiatrie verbracht. Foto: Daniel Karmann/Archiv

Gustl Mollath hatte zu Unrecht sieben Jahre in einer forensischen Psychiatrie verbracht. Foto: Daniel Karmann/Archiv

Foto: DPA

"Ganz wichtig dabei ist, dass wir die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit nicht aus dem Auge verlieren", betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Die geplante Gesetzesänderung ist auch eine Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht hatte. Seine Ehefrau hatte ihn der Körperverletzung bezichtigt. Das Landgericht Regensburg sprach ihn 2014 frei.

Mollath selbst erwartet von der geplanten gesetzlichen Neuregelung keine grundlegenden Verbesserungen. Es sei zwar gut, dass die Rechtsgrundlage für die Einweisung in die forensische Psychiatrie konkretisiert werde. "Die ganze Krux ist aber: Was helfen ihnen die ganzen Gesetze, wenn sie tatsächlich nicht eingehalten werden. Das wird weiter der wunde Punkt bleiben", sagte der in Nürnberg lebende Mollath der Deutschen Presse-Agentur. Er befürchte, dass auch künftig Verstöße in den psychiatrischen Kliniken von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mit der erforderlichen Konsequenz überprüft und geahndet würden.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass vom Gericht berufene Gutachter künftig in kürzerer Abfolge als bisher beurteilen sollen, ob die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus noch gerechtfertigt ist. Außerdem sollen externe Gutachter beauftragt werden. Damit will man verhindern, dass immer wieder derselbe Gutachter seine eigene Einschätzung routinemäßig bestätigt.

Das Bundesjustizministerium hatte festgestellt, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen zwangsweise für längere Zeit in der Psychiatrie untergebracht worden waren, ohne dass es konkrete Belege für einen "Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten" gab. "Womöglich lebenslange Unterbringungen sollen auf die wirklich schweren Fälle beschränkt werden, in denen von der untergebrachten Person Straftaten drohen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden", sagte Maas.

Auf die Behörden kämen durch die Reform zwar einerseits höhere Kosten zu, da häufiger Gutachter beauftragt werden müssen. Auf der anderen Seite ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zahl der Psychiatrie-Patienten leicht sinken wird. Die Unterbringung kostet laut Ministerium im Schnitt 280 Euro pro Tag und Patient.

Mollath erhofft sich auch von der Absicht des Gesetzgebers, künftig externe Gutachter heranzuziehen, nicht allzu viel. Nach seiner Erfahrung gebe es nur wenig aufrechte und gute psychiatrische Gutachter, sagte er. "Und: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." Notwendig sei eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von Verstößen in der Psychiatrie. "Dann erst reißen sich solche Leute am Riemen."

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) begrüßte den Entwurf, sprach sich aber gleichzeitig für mehr Transparenz aus. Er sagte, der Verurteilte solle beantragen können, "dass die mündliche Anhörung vor einer Überprüfungsentscheidung öffentlich ist".

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Gesetzentwurf

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