Gericht weist Klage gegen Strandgebühren ab

Oldenburg · Zäune an den Stränden in Niedersachsen sind weit verbreitet - wer baden will, muss zahlen. Das wird sich auch in dem bei Touristen beliebten Nordseebad Hooksiel nicht ändern.

 Der Strand von Hooksiel (Niedersachsen) liegt am Jadebusen. Foto: Ingo Wagner

Der Strand von Hooksiel (Niedersachsen) liegt am Jadebusen. Foto: Ingo Wagner

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Das Oldenburger Verwaltungsgericht wies die Klage von Bürgern gegen den Strandeintritt in der Gemeinde Wangerland als unzulässig und unbegründet ab. "Für die Bevölkerung ist es eine unerwartete Enttäuschung", sagte Janto Just, der zusammen mit einer Mitstreiterin von der Initiative "Freie Bürger für freie Strände" die Klage eingereicht hatte. Er kündigte an, Berufung einlegen zu wollen.

An vielen Stränden an der Nord- und Ostsee müssen Urlauber eine Gebühr oder Kurtaxe entrichten. Das ist umstritten und sorgt immer wieder für Diskussionen. Vor allem über die Zäune rund um die feinen Sandstrände in Niedersachsen ärgern sich Touristen und Bürger wie Just und seine Mitstreiter. In der Gemeinde Wangerland bei Wilhelmshaven sind acht von neun Kilometern Strand abgeriegelt. Drei Euro Eintritt müssen Tagesgäste zahlen.

Nach Ansicht der Eintrittsgegner verstößt das gegen das Bundesnaturschutzgesetz, nach dem Natur und Landschaft für Erholungszwecke frei zugänglich sein müssen. "Für Strände gilt das allgemeine Betretungsrecht. Das muss im angemessenen Umfang gewährt werden", sagte Just. Deshalb fordert er, dass die Gemeinde zumindest an einem Teil der drei Strände die Bezahl-Schranken abbaut.

Bürgermeister Harald Hinrichs (parteilos) sieht das jedoch nicht ein. Die Pflege von Strand, Toiletten, Duschen und des Spielplatzes kosteten die Gemeinde jedes Jahr eine halbe Million Euro. Das könne man den Steuerzahlern nicht aufbürden, sagte der Politiker. Deshalb müssten die Touristen zahlen. "Der Betrieb des Strandbades wäre ohne das Entgelt hoch defizitär." Er reagierte erleichtert auf die Entscheidung des Gerichts, die Klage abzuweisen.

"Sie hauen auf den Sack und meinen den Esel", sagte der Vorsitzende Richter Lambert Janssen. Just und seine Mitstreiterin hätten vor einem Zivilgericht gegen die Wangerland Touristik GmbH klagen müssen, die die Strände bewirtschaftet. Außerdem seien die Strandbäder wegen der Parkplätze, Toiletten und anderen Einrichtungen nicht als freie Landschaft zu werten, für die ein Betretungsrecht gilt. Deshalb sei die Klage unbegründet.

An wie vielen Stränden Urlauber in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zur Kasse gebeten werden, erheben die Tourismusverbände nicht. Auf Zäune wird in den Bundesländern eher verzichtet. Dafür müssen die Badegäste jederzeit mit Kontrollen am Strand rechnen.

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