Einigung bei Kosten für Asylbewerber: Eine Milliarde vom Bund

Berlin · Der Streit um die steigenden Kosten für die Versorgung der Asylbewerber in Deutschland ist überraschend schnell beigelegt: Der Bund sagt den Ländern eine Milliarde Euro zu. 2015 und 2016 sollen jeweils bis zu 500 Millionen Euro an Länder und Kommunen fließen.

 Die Zahl der Flüchtlinge steigt - und die Länder erwarten vom finanzielle Entlastung. Foto: Uli Deck

Die Zahl der Flüchtlinge steigt - und die Länder erwarten vom finanzielle Entlastung. Foto: Uli Deck

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Das Geld ist gedacht für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Die Länder sollen die Hälfte der Summe innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen.

Im Gegenzug stimmte der Bundesrat dem Asylbewerber-Leistungsgesetz zu. Die Länder hatten sich ursprünglich vehement dagegen gesperrt und weitreichende Änderungen verlangt. Nun verzichteten sie darauf, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dem Durchbruch gingen zähe Verhandlungen bis in die Nacht voraus.

Die eine Milliarde Euro des Bundes soll über Festbeträge aus der Umsatzsteuer nach einem festen Schlüssel an die Länder fließen - und von dort zum großen Teil an die Kommunen. Die Städte und Gemeinden tragen den Hauptanteil der Kosten. Bisher kommt der Bund lediglich für die Bearbeitung der Asylanträge auf.

Ein weiterer Punkt der Einigung: Asylbewerber sollen einen einfacheren Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen. Bislang werden sie nur bei akuten Erkrankungen behandelt und brauchen dafür eine Bescheinigung vom Amt. Nun wollen Bund und Länder eine weitgehende Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber prüfen.

Interessierten Flächenländern soll ermöglicht werden, dies gemäß eines Bremer Modells zu regeln. Sozialämter schließen dazu Verträge mit Krankenkassen über die Kostenerstattung ab. Ziel ist nun ein bundesweiter Gesetzentwurf. Zudem sollen die Kommunen Asylbewerber leichter in Bundesimmobilien unterbringen können.

Mit dem im Gegenzug beschlossenen Asylbewerberleistungsgesetz wird die Höhe der Leistungen für die Betroffenen künftig systematisch ähnlich wie bei Hartz IV ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leistungen 2012 als unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Seitdem bekamen die Betroffenen bereits übergangsweise mehr.

Die Zeit, in der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, wird von 48 Monaten auf 15 Monate gekürzt. Danach gibt es in der Regel höhere Leistungen entsprechend Sozialhilfe.

Auch eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes segneten die Länder nun ab. Damit sollen Betrugsfälle bei Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Kindergeld innerhalb der EU verhindert werden. Die Kommunen sollen zudem angesichts des verstärkten Zuzugs aus anderen EU-Staaten mit 25 Millionen Euro 2014 vom Bund entlastet werden. Auch hier hatte es zuvor heftige Kritik von Länderseite gegeben.

Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland steigt seit Monaten. In den ersten neun Monaten des Jahres beantragten mehr als 130 000 Menschen in Deutschland Asyl - und damit mehr als insgesamt 2013. Für das gesamte Jahr werden 200 000 Asylanträge erwartet, im kommenden Jahr 230 000. In vielen Städten und Gemeinden in Deutschland gibt es große Probleme bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) betonte, dass die schweren Menschenrechtskrisen in vielen Weltregionen Ursache sind für die steigenden Zahlen an Schutzsuchenden. Für ihn wäre es ein Fehler, "wenn man den Eindruck erweckte, das wäre ein unlösbares Problem".

Am Donnerstag hatte es nach einem Treffen der Ministerpräsidenten in Potsdam zunächst noch nicht nach einer Einigung ausgesehen. Der Vize-Ministerpräsident Hessens, Tarek Al-Wazir (Grüne), sagte, das Ergebnis sei eine gute Nachricht. Allerdings sei die geplante Millionen-Rückzahlung für die Länder nicht leicht.

Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) betonte, es sei eigentlich Sache von Ländern und Kommunen, Lasten des Asylverfahrens zu tragen. Nun erscheine eine Bewältigung der Aufgabe nur im gesamtstaatlichen Verhältnis möglich.

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