Bundesverfassungsgericht prüft Libyen-Einsatz der Bundeswehr

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht überprüft seit Mittwoch einen Bundeswehreinsatz in Libyen 2011. Die Karlsruher Richter wollen klären, ob der Bundestag einer dramatischen Rettungsaktion für Europäer aus dem Bürgerkriegsland hätte zustimmen müssen.

 Operation "Pegasus": Deutsche Staatsbürger und Bürger anderer Nationalitäten besteigen im Februar 2011 eine Transall C-160 D der Bundeswehr auf einem Flugfeld in Libyen. Foto: Bundeswehr/Andreas J.

Operation "Pegasus": Deutsche Staatsbürger und Bürger anderer Nationalitäten besteigen im Februar 2011 eine Transall C-160 D der Bundeswehr auf einem Flugfeld in Libyen. Foto: Bundeswehr/Andreas J.

Foto: DPA

Aus Sicht der Grünen-Fraktion hätte das Parlament zumindest nachträglich über ein Mandat entscheiden müssen. "Der Einsatz war gefährlich und hätte in eine bewaffnete Auseinandersetzung führen können", sagte Vizefraktionschef Frithjof Schmidt - federführend bei der Organklage der Fraktion - vor Verhandlungsbeginn.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der früher das Verteidigungsressort leitete, widersprach: "Es ging um eine Rettungsaktion für deutsche Staatsbürger mit logistischen Mitteln der Bundeswehr, ohne das eine militärische Auseinandersetzung zu erwarten gewesen wäre", sagte er in Karlsruhe. "Eine solche Entscheidung muss eine Bundesregierung ohne das Parlament treffen können." Ein Urteil in dem Verfahren wird in einigen Monaten erwartet.

An der Bundeswehr-Operation zur Evakuierung von EU-Bürgern aus Libyen waren laut Bundeswehr drei Schiffe, bis zu neun Flugzeuge und insgesamt rund 1000 Soldaten beteiligt. Spektakulärste Aktion unter Beteiligung einiger Dutzend Fallschirmjäger, um die es nun in Karlsruhe geht, war die Rettung von 22 Deutschen und 110 anderen Europäern aus der Wüstenstadt Nafurah mit zwei Transall-Maschinen.

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