Esoteriker-Paar muss wegen Kindesmisshandlung in Haft

Karlsruhe · Ein Esoteriker-Paar muss ins Gefängnis, weil es seinem kranken Kind lebensnotwendige Behandlungen vorenthalten hat.

 Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv

Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv

Foto: DPA

Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Angeklagten gegen eine Verurteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu jeweils drei Jahren Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Nach Überzeugung des BGH-Strafsenats ließen die Mutter und ihr Lebensgefährte den damals zwölf Jahre alten Jungen ab Ende 1999 absichtlich leiden, indem sie die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose abbrachen und stattdessen auf alternative Heilmethoden vertrauten. "Darin sieht der Senat ein Quälen", sagte der Vorsitzende Richter. (Az.: 1 StR 624/14)

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