Illegaler Böller löst Explosion in Politiker-Auto aus

Freital · Nach dem mutmaßlichen Sprengstoff-Anschlag auf das Auto eines Linke-Politikers im sächsischen Freital haben Kriminaltechniker erste Ergebnisse vorgelegt: Demnach löste ein verbotener Böller die Detonation in dem geparkten Fahrzeug aus.

 Die Stadt Freital ist seit Monaten im Gespräch, weil es immer wieder Proteste gegen eine Flüchtlingsunterkunft gab. Foto: Arno Burgi

Die Stadt Freital ist seit Monaten im Gespräch, weil es immer wieder Proteste gegen eine Flüchtlingsunterkunft gab. Foto: Arno Burgi

Foto: DPA

"Es handelt sich um ein pyrotechnisches Erzeugnis, das in Deutschland nicht zugelassen ist", sagte eine Sprecherin des Operativen Abwehrzentrums (OAZ).

Unbekannte hatten in der Nacht zum Montag eine Scheibe eingeschlagen und den Böller in das Innere des Autos von Kommunalpolitiker Michael Richter geworfen. Der Wagen wurde stark beschädigt, Scheiben zersplitterten, verletzt wurde niemand.

Richter, der sich als Fraktionschef der Linken im Freitaler Stadtrat für Flüchtlinge einsetzt, vermutet einen rechtsextremen Hintergrund. Laut Polizei gibt es aber noch keine Hinweise auf die Täter. Ermittelt werde in alle Richtungen. "Eine politisch motivierte Tat können wir aber nicht ausschließen", sagte die OAZ-Sprecherin - zumal es sich bei dem Betroffenen um einen aktiven Politiker handele.

In Sachsen wurden Unterstützer von Asylbewerbern bereits in den vergangenen Monaten bedroht. Laut Innenministerium bearbeitet das OAZ seit Beginn des Jahres Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger in Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Asylpolitik. Bisher gibt es in 23 Fällen mit 15 Amts- und Mandatsträgern Ermittlungen - unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.

"Und das sind nur Fälle, die zur Anzeige gebracht werden", sagte die OAZ-Sprecherin. Die Dunkelziffer sei vermutlich weitaus größer. Innenstaatssekretär Michael Wilhelm (CDU) verurteilte solche Angriffe: "Sie sind Angriffe auf unseren Rechtsstaat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung."

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