Kommentar Videoüberwachung - Keine Kampfzone

Wer wird nicht Sympathie empfinden für Herrn R., den schwer gepiesackten Familienvater aus Tschechien? Dem Mann, dem irgendwelche Bösewichte wiederholt die Fensterscheiben seines Hauses zerdepperten?

Schließlich konnte Herr R., einer Videokamera sei Dank, die Übeltäter samt Tatwerkzeug (Schleuder) überführen und zur Verantwortung ziehen lassen. Geschieht ihnen recht? Einerseits. Andererseits ist nicht jedes Mittel, das einen Übeltäter zur Strecke bringt, schon deswegen in Ordnung.

Nachbarschaftshändel zählen zu den ältesten Formen von Alltagsstreit, mit denen Menschen sich untereinander das Leben schwer machen. Und zunehmend wird der archaische Zwist mit moderner Technik ausgetragen. Einschlägige Beschwerden stapeln sich bei den Datenschützern. Dem widerwärtigen Nächsten mit der Kamera heimzuleuchten, scheint immer mehr Zeitgenossen eine probate und zulässige Methode der Selbstverteidigung. Es ist gut, dass die EU-Richter hier eine Warnung ausgesprochen haben: Achtung, Rechtsbruch! Gehweg und Straße dürfen nicht zur Kampfzone privater Auseinandersetzungen werden.

Das entspricht dem bei uns herrschenden Rechtsverständnis, das der Lust an der privaten Umfeld-Kontrolle enge Grenzen setzt. Der Datenschutz wird indes derzeit auf europäischer Ebene umfassend neu geordnet, mit unmittelbaren Folgen für das Recht in den EU-Staaten. Die Bundesregierung hat darauf zu achten, dass dabei der Bereich des Zulässigen nicht Richtung Big Video ausgedehnt wird.

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