Kommentar zum Fall Sami A. Unendliche Geschichte

Meinung | Berlin · Der Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. ist zu einem absurden Politikum geworden. Hoffentlich wird er nicht zu einer unendlichen Geschichte, meint GA-Redakteur Holger Möhle.

 Letzte Beschwerdeinstanz vor dem Verfassungsgericht: Das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Letzte Beschwerdeinstanz vor dem Verfassungsgericht: Das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Foto: dpa

Ein Fall, ein Problem – und wieder ein Gericht. Sami A. hat in seiner Wahlheimat Deutschland wie auch in seiner richtigen Heimat Tunesien Behörden und Justiz gleich reihenweise beschäftigt. A., in seinem früheren Leben angeblich auch Leibwächter des 2011 getöteten Terrorchefs Osama bin Laden, ist längst Synonym für ein letztlich absurdes Politikum. Ein mutmaßlicher Terrorhelfer, den der Rechtsstaat hierzulande, weil er eben Recht und Gesetz verpflichtet ist, vor drohender Gefahr von Folter in seinem Heimatland schützen muss. Das übersteigt bei vielen Menschen das Verständnis für derart viel staatliche Fürsorge. Doch Recht ist Recht und bedeutet nicht zwangsläufig auch Gerechtigkeit.

Ob Bundesinnenminister Horst Seehofer zumindest informell die Abschiebung von A. beschleunigt hat, muss bis zum Beweis des Gegenteils offen bleiben. Wahr ist aber auch, dass der Fall Sami A. einem in Flüchtlingsfragen ohnehin wild um sich schlagenden Seehofer ebenso ein Dorn im Auge war wie er ihm gelegen kam. Tatsächlich hatte die Bundespolizei Sami A. bereits außer Landes gebracht, als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nur einen Tag später die Abschiebung verbot.

Dass A. nach dem Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden als unerwünschte Person gilt, verwundert nicht. In Deutschland will ihn keiner (zurück) haben, und in Tunesien sind sie auch nicht scharf darauf, ihren Staatsbürger mit von Gerichten festgestelltem Terrorhintergrund im Land zu halten. Hoffentlich wird Sami A. nicht zur unendlichen Geschichte – aus 1000 und einem Gerichtssaal.

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