Umgang mit Sexualstraftätern: Achillesferse Gutachten

Eine falsche Prognose mit verheerenden Folgen. Wieder ist ein nach jahrelanger Sicherungsverwahrung freigelassener Sexualstraftäter rückfällig geworden. 100-prozentige Sicherheit kann es in der Abwägung zwischen Täter- und Opferschutz nicht geben. Das Restrisiko macht es aber zwingend, dass die Qualität der Gutachten optimiert wird.

Das Urteil des EU-Gerichtshofs hat die deutsche Politik vor erhebliche Probleme gestellt. Sextäter dürfen nach Verbüßung der Haftstrafe nur noch bei "hochgradiger Gefahr" vorsorglich weggesperrt werden. Tätern, die sich in der Sicherungsverwahrung kooperativ verhalten, winkt die Freiheit.

Die Polizei ist aber überfordert, die Freigelassenen mit hohem Personaleinsatz dauerhaft zu beobachten. In Oberhausen hat das Land eine Therapieeinrichtung für ehemals Sicherheitsverwahrte geschaffen. Fehlerhafte Prognosen verhindert das nicht. Die Gutachten bleiben die Achillesferse im System.

Um die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern zu schützen, müssen Gutachter wie in anderen Ländern das Verhalten der Straffälligen vor der Inhaftierung stärker berücksichtigen. Zudem muss die Therapie der Straftäter in der Haft intensiviert werden. Das erhöht später die Treffsicherheit der Gutachten.

Ohne Neuregelung müssen allein in NRW in den nächsten Jahren 49 Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger bestmöglich zu schützen. Nach dem "Fall Dortmund" sollten alle Alarmglocken schrillen. Die Freiheit gefährlicher Sexualstraftäter muss dort enden, wo die Sicherheit der Menschen gefährdet ist.

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