Steuern: Weltfinanzamt

Kaum ist die Tinte unter dem Berliner Steuer-Abkommen der 52 Staaten trocken, verlangt die SPD die Abschaffung der Abgeltungsteuer. So weit sind wir noch nicht.

Zunächst muss dafür gesorgt werden, dass die Daten zu den Kapitalerträgen auch von den unterzeichnenden Ländern geliefert sein werden.

Der automatische Informationsaustausch von Argentinien bis Zypern wird im Herbst 2017 scharf gestellt. Dann stellt sich die Frage: Was ist eigentlich mit den Ländern, die heute nicht dabei sind? Gewährt China den letzten Schwarzgeldsündern Zuflucht, die mit ihrem Geld Gibraltar und die Seychellen verlassen? Wenn dann klar ist, dass die Beschlüsse von Berlin eine lückenlose Überwachung der Kapitalerträge gebracht haben - also das Weltfinanzamt - kann man fragen: Braucht es noch die Abgeltungssteuer?

Es stimmt ja: Deutschland hat sie 2009 aus Not eingeführt. Geld kann leicht abgezogen und in ein Niedrigsteuer-Land überwiesen werden. Ein früherer Finanzminister formulierte es so: "25 Prozent von X ist mehr als 25 Prozent von nix." Und doch ist klar, dass ein Satz von 25 Prozent bei der Abgeltungsteuer ein Steuerprivileg ist. Wer jeden Tag in die Fabrik oder ins Büro geht, muss auf seinen Lohn bis zu 45 Prozent Steuern abführen.

Da ist es nicht gerecht, dass Kapitalerträge pauschal mit einem Niedrigsteuersatz von 25 Prozent belegt werden. Auf lange Sicht gehört die Abgeltungsteuer abgeschafft. Es wäre fairer, wenn die Früchte von Geld so besteuert würden wie die Früchte von Erwerbsarbeit.

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