Kommentar Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger - Ohne Zwang geht's nicht

Über eine Million?! Niemand sollte sich von nackten Zahlen beeindrucken lassen. Die Jobcenter haben also innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten erstmals über eine Million Mal Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt - zur Strafe. Weil sie nicht zum vereinbarten Termin bei ihrem Vermittler erschienen sind oder eine angebotene Arbeit abgelehnt haben. So weit, so schlecht.

Es gibt Sozialverbände und auch Politiker aus dem linken Parteienspektrum, die die Sanktionen abschaffen wollen. Sie würden ein Klima des Misstrauens in den Jobcentern schaffen, wo doch eigentlich Vertrauen herrschen sollte. Eine vergiftete Atmosphäre sei nicht leistungsfördernd, sondern schrecke Arbeitslose ab, lauten die Argumente. Daraus folgern sie: Ohne Sanktionen kämen mehr Erwerbslose in Arbeit und außerdem sei es billiger, weil Bürokratiekosten entfielen.

Wer jemals einem Jobcenter-Mitarbeiter bei der Arbeit über die Schulter schauen konnte, hat erlebt, dass an manchen Tagen jeder zweite Kunde mit festem Termin nicht erschienen ist - unentschuldigt. Natürlich soll auf diese Weise auch geprüft werden, ob der Betroffene nicht in Wirklichkeit einen Job hat, den er schwarz ausübt.

Die Termine sind Teil der Eingliederungsvereinbarungen, die den Arbeitslosen Schritt für Schritt begleiten sollen auf seinem Weg in eine Beschäftigung. Manch einer kann den Alltag so wenig organisieren, dass vor einen regulären Job erst einmal berufsvorbereitende Maßnahmen geschaltet werden, bei denen etwa Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit trainiert werden sollen.

Die Idee der Jobcenter-Reform war, Arbeitslose in einem geregelten Tagesablauf zu halten oder sie so schnell wie möglich wieder daran zu gewöhnen. Wer sich dem entzieht, bekommt schrittweise die Leistung gekürzt, bei unter 25-Jährigen kann sie nach einem Jahr sogar komplett wegfallen.

Es stimmt, dass der Staat seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe 2005 schneller sanktioniert. Und die gute Arbeitsmarktlage hat es möglich gemacht, Erwerbslosen mehr Jobs anzubieten. So kommt es auch häufiger vor, dass eine Arbeitsstelle abgelehnt wird.

Auch das erklärt, warum die Zahl der Sanktionen zugenommen hat. Andererseits können Hartz-IV-Empfänger gegen Leistungskürzungen Widerspruch einlegen und vor den Sozialgerichten klagen. Von dieser Möglichkeit machen Hunderttausende jährlich Gebrauch.

Der Rechtsstaat lässt seine Bürger also nicht allein. Aber er muss für eine staatliche Leistung, die aus Steuern bezahlt wird, auch eine Gegenleistung verlangen können. Was nicht geht: Aus der steigenden Zahl der Sanktionen folgern, ALG-II-Empfänger wollten sowieso nicht arbeiten. Denn die Missbrauchsquote liegt nur bei drei Prozent.

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