Kommentar Regeln zur Beschneidung - Rechtsfrieden

Heftige Vorwürfe erheben jüdische und muslimische Organisationen in der Debatte um die Beschneidung. Sie entdecken "antisemitische und antiislamische Stereotypen". Sogar der Versuch des Berliner Senats, schnell Rechtsfrieden zu schaffen, gilt als "im Ergebnis antisemitisch".

Heftige Vorwürfe, obwohl es den breiten politischen Konsens gibt, dass ein Bundesgesetz den Eingriff an Kindern dauerhaft straffrei stellen (und damit die Berliner Regelung ablösen) soll. Dies ist auch erforderlich, um den rechtlichen Rahmen für jüdisches Leben in Deutschland zu sichern.

Während der jüdische Glaube die Beschneidung am achten Lebenstag vorschreibt, könnten Muslime zwar theoretisch auf den Zeitpunkt verwiesen werden, an dem ein Kind selbst über den Eingriff entscheiden kann. Der Staat muss beide Religionen aber gleich behandeln und zur Wahrung der Religionsfreiheit den Schutz eines anderen Grundrechts, das der Kinder auf körperliche Unversehrtheit, einschränken.

Einschränken heißt nicht aufheben. Wie jede Operation sollte eine Beschneidung eine nachweisbare Qualifikation des Ausführenden und die Einhaltung medizinischer Standards - auch bei der Schmerzstillung - zur Voraussetzung haben.

Der Staat muss also Bedingungen setzen, wenn auch vielleicht andere als das Land Berlin, wo die Rolle jüdischer Beschneider offenbar nicht ausreichend geschützt ist. In der Diskussion darüber finden religiöse Verbände sicher auch dann Gehör, wenn sie weniger dramatische Worte wählen als derzeit.

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