Kommentar Lokführerstreik: Es reicht!

Bonn · Die Bahnkunden sind trotz der achten Wiederauflage des Streiks beachtlich besonnen, obwohl es ihnen reicht: Kaum Proteste, schlichtes Sichabfinden ist das Motto der Stunde. Ein Kommentar.

 Neuer Bahnstreik der Lokführergewerkschaft: Von Montag bis Sonntag stehen die Züge still

Neuer Bahnstreik der Lokführergewerkschaft: Von Montag bis Sonntag stehen die Züge still

Foto: dpa

Zu einem Tarifabschluss gehören zwei, die man gemeinhin Tarifparteien nennt. Im konkreten Fall der Lokführer aber geht es um drei, vielleicht sogar vier Parteien: Neben der streikenden Lokführergewerkschaft GdL ist das die Eisenbahnergewerkschaft EVG und als vierte - und betroffenste Partei - die Partei der Bahnkunden. Die sind trotz der achten Wiederauflage des Streiks beachtlich besonnen, obwohl es ihnen reicht: Kaum Proteste, schlichtes Sichabfinden ist das Motto der Stunde. Die Bahn bringt einen erstaunlich üppigen Ersatzfahrplan auf die Schiene, die Konkurrenz reibt sich dennoch die Hände: Soviel Geschäft war nie in Fernbus- und Mitfahrzentralen. Da wird der Bahn mancher Kunde wohl auf Dauer untreu.

Aber das ist nur ein Randaspekt. Im Kern geht es um den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit in dieser nicht enden wollenden Auseinandersetzung. Die Bahn muss sich nichts vorwerfen lassen (auch wenn ihr mancher unterstellt, auf Zeit zu spielen). Denn ein Angebot von 4,7 Prozent mehr Lohn und einer 1000-Euro-Einmalzahlung ist keines, das Gewerkschafter ablehnen würden, wenn es nur ums Geld ginge.

Geht es aber nicht. Es geht um Macht, neu zu erringende oder schwindende. Dabei sind die Argumente durchaus verteilt. Es ist - zum Beispiel - verfassungsrechtlich fraglich, ob das von der Koalition für diesen Sommer geplante Tarifeinheitsgesetz in Karlsruhe Bestand haben wird. Aber sicher ist: Je länger der Streik der kleinen Spartengewerkschaft GdL dauert, desto mehr lachen sich die ins Fäustchen, die für ihr Tarifeinheitsgesetz werben. Nur die dümmsten Kälber wählen sich ihre Metzger selber...

Die Argumente derer, die in diesem Gesetz einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit sehen, wiegen schwer. Wenn nur noch die je größere Gewerkschaft das Recht zum Tarifabschluss haben soll, damit es Tarifeinheit im Betrieb gibt, ist das zwar sehr praktikabel, aber rechtlich durchaus anstößig. Also nimmt die kleine GdL die Bahnkunden zu Geiseln für ein Ziel, das tarifvertraglich gar nicht erreicht werden kann. Auch das ist rechtlich problematisch. Die GdL wäre deshalb gut beraten, sich nicht darauf zu verlassen, dass Gerichte auch jetzt noch ihren Ausstand gutheißen.

Dass die SPD gegen den Streik der Lokführer schießt, ist im Übrigen nicht überraschend, sind die doch überwiegend im ungeliebten Beamtenbund und nicht im DGB organisiert. Auch das gehört zur Wahrheit dieser Auseinandersetzung, die man sich scheut, Tarifauseinandersetzung zu nennen.

Was tun? Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass sich die Politik doch in diesen Streik einmischt. Der Ruf nach Schlichtung wird immer lauter, denn auch das ist klar: Entschieden wird auch dieser Arbeitskampf nicht im Streik, sondern am Verhandlungstisch. Und wenn die Gerichte den einen bockigen Partner dahin zurück zwingen sollten...

Meistgelesen
Neueste Artikel
Giftiger Stachel
Kommentar zum Prozessbeginn gegen Donald Trump Giftiger Stachel
Zum Thema
Nicht alles gut
Kommentar zum Wechsel im Amt des Datenschutzbeauftragten Nicht alles gut
Höchste Zeit
Kommentar zu der Ukraine-Hilfe aus den USA Höchste Zeit
Stärker unterstützen
Kommentar zur Lage in der Pflege Stärker unterstützen
Aus dem Ressort