Kommentar Kirchliches Arbeitsrecht - Recht so

Kein Arbeitgeber beschäftigt Mitarbeiter, die zentralen Punkten seines Firmenziels widersprechen. Das gilt - logischerweise - auch für die Kirchen.

Dort allerdings sind die Loyalitätsanforderungen besonders hoch, was einerseits nicht überraschend ist, andererseits aber immer wieder Quelle großen Ärgernisses war. Denn oft, zu oft, standen die kirchlichen Vorschriften in Konflikt mit staatlichen Regelungen, etwa was Meinungsfreiheit oder Antidiskriminierung angeht.

Die katholische Kirche hat daraus jetzt - endlich - Konsequenzen gezogen. Unter der Leitung von Robert Zollitsch und Rainer Maria Woelki hat sie die kirchliche Grundordnung (das ist so etwas wie der Musterarbeitsvertrag für alle dort Beschäftigten) geändert und das heißt: gelockert. Kern: Der Arbeitgeber katholische Kirche geht auf wiederverheiratete Geschiedene und auf Mitarbeiter in eingetragenen Lebenspartnerschaften, also auf Homosexuelle, zu. Recht so.

Ganz überspitzt formuliert: Aus der Regel (einer Kündigung) wird die Ausnahme. Ein guter Schritt, ein Schritt, der in vielen konkreten Fällen des (Gewissens-)Konflikts für Erleichterung und auch für mehr Wahrhaftigkeit sorgen wird. Ein Schritt auch, der manchem Personalreferenten die Arbeit erleichtert, denn nicht selten hat die Kirche durch die bisherige Regelung hervorragende Mitarbeiter verloren.

Die jetzt vereinbarte differenzierte Einzelfall-Lösung hat auch eine Negativseite: Die Neuregelung gilt nur dann, wenn sie die einzelnen Diözesen ausdrücklich übernehmen. Für Köln ist das seit dem Bischofswechsel glücklicherweise kein Problem mehr.

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