Kommentar Karlsruhe und die NPD - Die Zeit drängt

Das Ansinnen der NPD verliert auch dadurch nicht an Unverschämtheit, dass die deutschen Polit-Rechtsaußen jetzt den Europäischen Gerichtshof bemühen wollen, um die angebliche Verfassungskonformität der Nationaldemokraten festzustellen - sei es auf nationaler oder europäischer Justiz-Bühne.

Die Versuche werden scheitern. Karlsruhe ist nicht einmal in eine inhaltliche Prüfung des Vorgangs eingestiegen. Die Richter und die Gesetzbücher kennen kein Verfahren, einer Partei ein Unbedenklichkeitszeugnis auszustellen.

Es wäre auch ein höchst überflüssig. Denn entweder steht man auf dem Boden des Grundgesetzes. Oder man tut es nicht. Und die NPD mit ihrem rechtsextremen Rattenschwanz bekämpft die Werte des Grundgesetzes politisch und physisch.

Die Einschätzung der Karlsruher Richter macht eines deutlich: Die Entscheidung über das NPD-Parteienverbot darf nicht länger aufgeschoben werden. Der Bundesrat, der zur Zeit als einziges Gesetzgebungsgremium klagen will, reicht nicht aus.

Die Bundesregierung hält sich zurück, spricht von Ende März als möglichem Entscheidungstermin. Im Bundestag droht die Verbotsfrage zu einem internen Zank zwischen Opposition und Regierung zu verkommen.

Warum müssen alle Organe zusammen klagen? Die hartgesottenen Karlsruher Richter lassen sich von der Masse der Kläger nicht beeindrucken. Aber wichtig ist, dass der Staat seinen gemeinsamen Willen artikuliert. Die ganze Debatte um ein NPD-Verbot wird auf der internationalen Politik-Bühne mit größter Aufmerksamkeit verfolgt.

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