Kommentar zum Frauenwahlrecht Es bleibt viel zu tun

Meinung | Bonn · Weniger Geld für die gleiche Arbeit, schlechte Chancen beim Aufstieg in Führungspositionen: GA-Redakteurin Sylvia Binner plädiert für die Bundestagsquote.

Was heute selbstverständlich scheint, gilt erst seit 100 Jahren: Frauen in Deutschland dürfen wählen und politische Ämter bekleiden. Bei Ausrufung des Frauenwahlrechts im November 1918 war es eine Revolution und der Lohn für einen jahrzehntelangen Kampf. Doch der Kampf um die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch 100 Jahre später nicht zu Ende.

Es bleibt viel zu tun. Das zeigt nicht zuletzt die Me-too-Debatte. Frauen werden immer noch aufgrund ihres Geschlechts unterdrückt, bevormundet und müssen sich ihrer Haut wehren. Nicht nur im Showgeschäft, sondern auch im Alltag, wo Frauen auf der Straße und in der eigenen Partnerschaft häufiger Opfer von Gewalt werden.

Nach wie vor kriegen Frauen weniger Geld für gleiche Arbeit, die Kinderbetreuung lässt zu wünschen übrig, die Teilzeitfalle hemmt das berufliche Fortkommen und zu wenige Frauen gelangen in Führungspositionen. Die Litanei lässt sich beliebig fortsetzen. Auch in der Politik, wie ein Blick in den Bundestag zeigt, wo der Frauenanteil auf 30,9 Prozent gesunken ist. Nach 36,5 Prozent in der Legislaturperiode davor.

Kein Wunder also, wenn SPD-Frauen sich für eine Bundestagsquote stark machen, ohne Rücksicht darauf, dass der Vorschlag für gequältes Aufstöhnen bei den Gegnern sorgt. Alternativ auf einen wie Donald Trump zu hoffen, damit – wie gerade in den USA – wehrhafte Frauen an der Wahlurne und im Kongress für die Demokratie streiten, ist auch keine attraktive Lösung. Also her mit den gleichen Rechten. Zur Not auch mit der Quote.

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