Der Ehrensold für Christian Wulff: Soll und Haben

Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten. Dazu sind sie da. Also bekommt Christian Wulff seinen Ehrensold. Auch wenn das in diesem Fall wenig mit Sold und noch weniger mit Ehre zu tun hat. Die Höhe der lebenslangen Zuwendung hat nicht er sich ausgedacht.

Dass er mit vergleichsweise jungen Jahren in das Bundespräsidentenamt gewählt wurde, jetzt also vergleichsweise lange gezahlt werden wird, hat ebenfalls nicht er zu verantworten. Dass seine Bezüge aus früheren Tätigkeiten in Niedersachsen angerechnet werden, ist ebenso Gesetzeslage.

Also Schwamm drüber? Nein. Christian Wulff selbst war es, der die Höhe des Ehrensoldes schon vor seiner Wahl in Frage gestellt hatte. Jetzt kann er also das damals geforderte "Zeichen" setzen und einen Teil seines Soldes spenden. Für gemeinnützige Zwecke natürlich. Wulff wird dafür Wege finden, wenn er will. Erfindungsreichtum im Umgang mit Geld hat er ja bewiesen.

Damit nicht genug: Die gesetzlichen Regelungen sollten in einer überparteilichen Initiative schnell und schon für den nächsten Amtsinhaber geändert werden. Das muss sowohl die Höhe dieser vordemokratisch anmutenden Leistung betreffen als auch das Verfahren: Dass das Bundespräsidialamt darüber entscheidet, faktisch also ein bisheriger Untergebener, ob der gescheiterte Bundespräsident sein Geld bekommt, ist ein Unding.

Und ein weiteres: Dass das selbe Amt politische Gründe für den Rücktritt geltend macht und deshalb zahlt, ist Geschichtsklitterung. Wulff hat persönlich versagt und war deshalb politisch nicht haltbar. So war es.

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