Bonner Bundeszentralamt für Steuern sammelt Kontrolldaten über Kapitalerträge

Anhand einer 120-Punkte-Checkliste kommt das Amt Schwarzgeldern und Umsatzsteuerbetrug auf die Spur

Bonn. Das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, ist für viele Steuerzahler eine eher unbekannte Behörde, obwohl sie eine Menge von Daten der Bürger fürs Finanzamt und andere Sozialbehörden sammelt. Die Diskretion des Amtes ist auch bereits an der Verschwiegenheit seiner Nachbarschaft auszumachen. Es liegt nämlich unmittelbar neben dem Beueler Friedhof an der Sankt Augustiner Straße.

Doch wenn es um in- und ausländische Kapitalerträge der Deutschen geht, ist die Behörde erste Anlaufstelle. Das BZSt hieß bis Ende 2005 Bundesamt für Finanzen und kennt schon seit Jahren sämtliche heimische Konten und Depots, auf denen auch nur ein Euro auf Grund von Freistellungsaufträgen ohne Steuerabzug landet.

Denn die heimischen Banken melden automatisch online solche Auszahlungen. Auf die gesammelten Daten können die Finanzämter online zugreifen. Sie werden auch von den Sozialleistungsträgern für den Datenabgleich genutzt. Wer diesen Überwachungsweg umgehen will und seine Depots nicht mit Freistellungsaufträgen bestückt, ist aber nicht besser dran.

Denn seit April 2005 können Finanzämter und Sozialbehörden durch das Bundeszentralamt Kontenabfragen über sämtliche im Inland geführten Bankverbindungen starten lassen.

Über diesen Sammelpool können die Beamten schnell überprüfen, ob auch tatsächlich alle Konten in der Steuererklärung auftauchen oder bei säumigen Bürgern nach Bankverbindungen für die Vollstreckung suchen.

Seit Juli 2005 hat die Behörde noch eine weitere Funktion übernommen. Sie ist die deutsche Zentralstelle, wenn es um den Austausch von Kontrollmeldungen nach der EU-Zinsrichtlinie geht. 21 EU-Staaten sowie eine Reihe von Steueroasen wie Gibraltar oder die Cayman-Inseln melden Kapitalerträge der Deutschen nach Bonn-Beuel, von dort aus gelangen die Daten dann an die Finanzämter und bei Bedarf auch an die Sozialbehörden.

Umgekehrt melden die Beamten auch die Erträge der ausländischen Anleger hierzulande über die Grenze. Aber das Amt ist auch beim Aufspüren von Umsatzsteuerbetrug behilflich. Jedes Bundesland hat eine Zentrale, die Informationen miteinander austauschen. Schwerpunkt ist die Auswahl der Fälle anhand einer schwarzen Liste.

120 Aufgriffskriterien gibt es, etwa wenn der Geschäftsführer nicht in Firmennähe wohnt oder alt ist, als Geschäftszweck Beratung oder Büroservice genannt wird sowie ein Handel mit Handys, Computern oder Autos betrieben wird. Fallen Unternehmen in das Raster, wird der örtliche Umsatzsteuer-Prüfer zu einem Besuch vor Ort animiert.

Derzeit beschäftigen sich die Beamten im BZSt vorrangig damit, für alle Bürger von der Wiege bis zur Bahre eine bundeseinheitliche Steuernummer einzuführen. Die neue elfstellige Kennzahl muss für alle 82 Millionen registrierte Einwohner erstellt werden, per Datenabgleich mit den Meldeämtern in Deutschland. Ist die Umstellung auf die neue Steuernummer erledigt, wartet gleich neue Arbeit, denn das Amt kann die neue Kennziffer gleich intern einspeisen und nutzen.

Dann klappt es deutlich reibungsloser mit der Kommunikation unter den einzelnen Finanzämtern und auch mit den grenzüberschreitenden Kontrollmitteilungen. Denn die Auslandsbanken müssen die neue Steuernummer auch von den deutschen Kunden erfragen und in ihren Meldungen angeben.

Damit sind die neuen Aufgaben aber noch längst nicht erfüllt. Im Spätsommer 2007 tritt eine Änderung zum Kontenabruf in Kraft. Dann wird es mit gesetzlicher Hilfe vielfach einfacher, sich auf die Suche nach verschwiegenen Bankverbindungen zu machen, etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen oder zur Kontrolle der Vermögensverhältnisse bei Hartz-IV-Empfängern. Diese Mehrarbeit bleibt auch, wenn 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wird.

Die ist entgegen landläufiger Auffassung nicht anonym und der Kontenabruf entfällt auch nicht. Künftig melden die Kreditinstitute neben Zinsen und Dividenden auch noch Kursgewinne und Terminmarktgeschäfte nach Bonn. Zudem wird erstmals die Postleitzahl jedes Bankkunden bekannt, was Anlass für flächendeckende Prüfroutinen ermöglicht.

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