Das GA-Torfieber grassiert wieder
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Bonn. Im vergangenen Jahr bekamen 120 Unternehmen und dazu noch fünf "Privatpersonen" höchst unangenehmen Besuch. Gemeinsam mit der jeweils örtlich zuständigen Polizei verschafften sich Beamte des Bundeskartellamts Zugang zu deren Büros und durchsuchten sie.
Dabei ging es jeweils um den Verdacht, Preise abgesprochen oder Märkte unter Konkurrenten aufgeteilt zu haben oder um sonstige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Bei so etwas sind hohe Summen im Spiel. Das Amt kann in solchen Fällen agieren wie eine Staatsanwaltschaft. Seine "SKK" (Sonderkommission Kartellbekämpfung) organisiert die fälligen Durchsuchungen.
Das Bundeskartellamt residiert in Bonn unter der Adresse "Kaiser-Friedrich-Straße 16." Das war bis 1999 Sitz des Bundespräsidialamtes. Dort müssen die 340 Mitarbeiter häufig ein Irrtum aufklären: Auch wenn ihre Arbeit den Verbrauchern nutzt, sie sind keine Verbraucherschützer. Kernaufgabe ist "der Schutz des Wettbewerbs" im Wettbewerbsgesetz.
Überall, wo es um Marktmacht und dazu viel Geld geht, ist der Wettbewerb gefährdet. Der Versuchung, den lästigen Konkurrenzkampf zu umgehen, kann so mancher nicht widerstehen. Dabei können Preise abgesprochen und danach mangels Wettbewerb auch durchgesetzt werden.
Auch durch Fusionen lässt sich die eigene Marktbedeutung zum Schaden des Marktes und der Kunden steigern. Im Extrem entstehen Monopole, die dem Markt ihre Bedingungen und Preise diktieren können. Und dann gibt es noch Missbräuche, denen die Kartellwächter begegnen müssen.
Etwa wenn ein führender Software-Konzern die Käufer seiner Produkte zwingen will, ausschließlich eigene Anwendungen - und nicht die von Konkurrenten - zu nutzen, interessieren sich die Bonner Beamten von Amts wegen dafür.
Energielieferanten, die gewohnt sind, dass die Verbraucher an ihrem Netz hängen und so an sie gebunden sind, meinen manchmal, ihre Abnehmer müssten alles hinnehmen, was sie ihnen verordnen.
Auch sie müssen vom Kartellamt eines Besseren belehrt werden. Wo der Wettbewerb fehlt, wird es leicht teuer für die Kundschaft. Das darf nicht sein. Die Aufgabe, das Wettbewerbsrecht zu schützen, teilen sich in Deutschland Landeskartellbehörden und das Bundeskartellamt.
Die Landesämter schreiten bei regionalen Verstößen ein, etwa wenn lokale Bauunternehmen sich untereinander absprechen. Fälle von nationaler Bedeutung werden von Bonn aus verfolgt.
Auf einige Branchen wird dabei besonders geachtet. 90 Prozent aller Lebensmittel, die die Deutschen kaufen, laufen etwa über die Kassenbänder von nur fünf Handelskonzernen.
Hier prüft die Behörde schon kleinere Firmenübernahmen. Im vergangenen Jahr 2010 verhängte das Bundeskartellamt 255 Millionen Euro an Bußgeldern. Insgesamt 35 Unternehmen konnten verbotene Absprachen und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden - darunter waren Brillenglashersteller oder Ausrüster für Großkraftwerke und dazu auch noch Kaffeeröster.
Etwa 1 000 Anträge auf Fusionen mussten geprüft werden, und eine Reihe von Heizstromlieferanten wurden zu Rückerstattungen an ihre Kunden verpflichtet. Die 12 Beschlussabteilungen des Amtes sind gut ausgelastet. Dabei erleichtern einige Wettbewerbssünder ihnen bisweilen die Arbeit.
Das ist wie bei Steuerhinterziehungen, wer sich selbst bezichtigt, wird nicht - oder nicht so hart - bestraft. Die "Bonusregelung" für Kronzeugen reicht von der Strafminderung bis zum Straferlass - je nachdem, wie sehr an den Verstößen Beteiligte dem Amt bei der Aufdeckung von Fällen geholfen haben.
Artikel vom 05.01.2011