Das Eisenbahn-Bundesamt: Anwalt der Bahnfahrer und Juchtenkäfer

Späte Züge, verärgerte Fahrgäste, neue Bahntrassen, teure Tunnel oder der Juchtenkäfer, um all das kümmert sich das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn. Es ist eine Art Kraftfahrt-Bundesamt oder Luftfahrt-Bundesamt - aber eben für Eisenbahnen.

Foto: Barbara Frommann

Bonn. Späte Züge, verärgerte Fahrgäste, neue Bahntrassen, teure Tunnel oder der Juchtenkäfer, um all das kümmert sich das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn. Es ist eine Art Kraftfahrt-Bundesamt oder Luftfahrt-Bundesamt - aber eben für Eisenbahnen.

Als Kontroll- und Genehmigungsstelle ist das Amt für fast alles, was in Deutschland auf Schienen fährt, zuständig. Dazu hat es die Oberaufsicht über die Schienennetze selbst und darüber, was links und rechts der Gleise zum Bahnbetrieb gehört - etwa Bahnhöfe.

Als "selbstständige Bundesoberbehörde", die an keine Weisungen gebunden ist, kümmert sich das Amt als Planfeststellungsbehörde und Bauaufsicht auch um Bauvorhaben der Bahnen. Deshalb ist das EBA auch für "Stuttgart 21" mit zuständig, wobei es hier um technische und baufachliche Fragen und dazu die Kostenkontrolle geht.

Ob etwas gebaut wird, wird hier nicht entschieden, wenn aber ein Bau beschlossen ist, muss das EBA von Amts wegen tätig werden und alles prüfen und noch einmal prüfen. Entsprechend können "Baufreigaben in finanzieller Hinsicht" verweigert werden, wenn - wie für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm gerade beschlossen - die Kosten gewaltig in die Höhe schießen.

Als - wie beim Projekt Stuttgart 21 - Bäume gefällt wurden, ohne dass Artenschutzbestimmungen beachtet werden, griff das EBA ein. Hierbei steht es pflichtgemäß auf Seiten des seltenen und deshalb geschützten Juchtenkäfers, der in den alten Bäumen am Stuttgarter Hauptbahnhof lebt. Die Stuttgarter Baumfäller müssen sich vor dem EBA rechtfertigen, Sanktionen dürften folgen.

Das dem Bundesverkehrsministerium rechtlich unterstellte Amt wird auch eingeschaltet, wenn die Bundesrepublik Steuergelder für den Bahnbau verplant. So viel konzentriertes Fachwissen zu bahnrechtlichen Fragen, Eisenbahntechnik und zu Fahrpreisen wie in diesem Bundesamt gibt es in Deutschland nur einmal.

Die 300 Mitarbeiter des Amtes am Behördensitz Bonn werden unterstützt von 750 Kollegen in den Außenstellen, Ortsnähe ist bei Beurteilungen wichtig. Arbeit gibt es genug: Deutschland verfügt über das engmaschigste Schienennetz Europas. 300 deutsche und ausländische Bahnen dürfen es befahren.

Weil Bahnaufsicht Spezialisten-Arbeit ist, verlassen sich auch die Bundesländer auf die Oberbehörde. Sie sparen, wenn sie die Verantwortung, die Regionalbahnen in ihrem Gebiet zu überwachen, gegen Kostenerstattung auf die Bonner Behörde übertragen - einer der seltenen Fälle, wo Landeskompetenzen an ein Bundesamt weitergereicht werden.

Manchmal - aber selten - ärgern sich die Bahnfahrer über Auswirkungen der Arbeit der Bonner Bahnaufseher. Zuvor muss aber viel passieren, denn - so wird versichert - das EBA will jede Art von "Übermaß" bei seiner Arbeit vermeiden. Wenn das Maß aber voll ist, sind die Bonner Beamten auch bereit Maßnahmen zu beschließen, die Fahrpläne gründlichst durcheinanderbringen.

So etwa, als infolge eines Radbruchs bei der Berliner S-Bahn der Sicherheit wegen wöchentliche Überprüfungen bestimmter Züge angeordnet wurden. Die Berliner reagierten eher lasch auf diesen Bescheid. Darauf schickte das EBA die betroffenen Züge ins Depot. Ein Nahverkehrsdebakel für Berlin war im Frühjahr dieses Jahres die unvermeidliche Folge.

Seit Sommer 2009 ist das Bundesamt zusätzlich dafür verantwortlich, dass die gesetzlich garantierten "Fahrgastrechte" in Deutschland eingehalten werden. Diese Aufgabe verdanken die Beamten der Europäischen Union, die durchgesetzt hatte, dass Bahnkunden nicht mehr als bloße "Beförderungsfälle" abgefertigt werden, sondern als "Fahrgäste" einklagbare Rechte haben.

Entsprechende Gesetze machten die Gründung einer Kontrollbehörde notwendig, das Eisenbahn-Bundesamt gründete daraufhin sein "Referat 16: Fahrgastrechte/Tarifaufsicht", das sich als "Anwalt für Rechte der Fahrgäste" versteht. Das EBA ist dabei nicht wie eine Schlichtungsstelle auf den guten Willen der Bahnen angewiesen.

Wo immer Eisenbahnunternehmen gegen geltendes Fahrgastrecht verstoßen, kann das EBA von Amts wegen mit Anordnungen, Sanktionen und Zwangsgeldern reagieren. "Neutral und kompetent" werde jeder einzelne Beschwerdefall geprüft, sichert das EBA zu. Was EBA-Beamten entscheiden, ist für die Bahnen verbindlich.

Damit es gar nicht erst zum Ärger mit den Bahnen kommt, schickt das EBA eigene Tester in die Bahnhöfe und zu den Bahnen. Dabei wird überprüft, ob Fahrkartenverkäufer, Bahnhofsbetreiber oder auch Bahnreiseveranstalter die Verbraucherschutzrechte beachten.

Es "zeigt Wirkung", stellt das EBA fest, die Bahnunternehmen gewöhnen sich daran, dass Fahrgäste gesetzlich abgesicherte Rechte haben. Vom Amt für Militärkunde bis zum Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik - rund 50 Bundesbehörden gibt es in Bonn, weitere in der Region.

Das Eisenbahn-Bundesamt und die Fahrgastrechte

Ist ein Zug verspätet, greifen die Fahrgastrechte. Wenn etwa Nahverkehrszüge voraussichtlich mehr als 20 Minuten später als nach Fahrplan ihr Ziel erreichen werden, kann der Fahrgast einen IC- oder ICE-Fahrschein kaufen und nach der Fahrt den Fahrpreis per Erstattung zurück verlangen.

Kommen Züge - auch Anschlusszüge - mit einer Stunde Verspätung am Zielbahnhof an, wird auf Verlangen ein Viertel des Fahrpreises erstattet. Kommt die Bahn zwei Stunden zu spät, gibt es die Hälfte des Fahrpreises zurück. Für Zeitkarteninhaber, die mehrfach nacheinander unter erheblichen Verspätungen leiden, gibt es eigene Regeln für die Entschädigung.

Unter Umständen wird ein Hotelzimmer gestellt oder ein Taxi besorgt. Selbst Erfrischungen sind vorgesehen, falls ein Fernzug nicht weiterkommt. Wichtig ist, dass die Verspätungen nachgewiesen werden. Das Zugpersonal kann sie ebenso bestätigen wie - innerhalb von fünf Tagen - die Mitarbeiter an den ServicePoints der Bahn.

Wo welcher Zug zu spät ankam, weiß das "Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt", das als Selbsthilfeorganisation der Bahnen Erstattungen bearbeitet. Von den dorthin geschickten Unterlagen sollte man Fotokopien machen, denn das Eisenbahnbundesamt entscheidet strittige Fälle auch nach Kopien.

Hilfreich kann ein Formular sein, das unter bahn.de/fahrgastrechte aufgerufen werden kann. Bei Unstimmigkeiten oder etwa wenn sich eine Bahn mit der Zahlungsanweisung viel Zeit lässt, greift das EBA ein, wenn eine Beschwerde eingereicht wird. Ansprüche gegen Bahnen verjähren innerhalb eines Jahres.

Die EBA-Beamten geben schriftlich oder am Bürgertelefon Auskunft über aFahrgastrechte und wie sie durchgesetzt werden. (Eisenbahn-Bundesamt, Referat 16, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Bürgertelefon Fahrgastrechte: (02 28) 3 07 95-400, Fax: (02 28) 3 07 95-499, per Email poststelle@eba.bund.de



Geht es etwa um kombinierte Eisenbahn/Flugreisen und Bahnärger mit Pauschalreiseveranstaltern, gilt unter Umständen anderes Recht. Dann vermittelt die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr, Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Telefon (0 30) 6 44 03 30, soep-online.de. Anders als das EBA hat sie keine Entscheidungsbefugnisse.

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