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Bonn. Kaum geboren, bekommt ein Baby schon Behördenpost. "Das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen die Steueridentifikationsnummer zugeteilt", beginnt dieser Brief, und dann folgt eine elfstellige Zahl.
Fragt man nach dem Sinn dieses Schreibens, heißt es, diese lebenslang gültige Nummer müsse deshalb schon Säuglingen zugeteilt werden, weil es ja Kinder gibt, die mit dem sprichwörtlichen goldenen Löffel im Mund geboren werden. Entsprechend sind sie dann steuerpflichtig. Für alle gilt der Hinweis: "Sie werden gebeten, dieses Schreiben aufzubewahren, auch wenn Sie derzeit steuerlich nicht geführt werden sollten".
Die in Zusammenarbeit mit den Meldeämtern streng nach Abgabeverordnung Paragraf 139b organisierte steuerliche Durchnummerierung der Bevölkerung ist Teil staatlicher Rationalisierungsanstrengungen. Per Identifikationsnummer sollen etwa die Formularflut eingedämmt, Besteuerungsverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden. Die Nummer wird für die elektronische Bearbeitung steuerlich relevanter Vorgänge gebraucht. Zentral daran beteiligt: Das Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn-Beuel.
Der Name dieser - so die Eigenbeschreibung - "Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen" ist irreführend. Das Steuerzentralamt ist keineswegs ein Superfinanzamt und kann nicht in die Arbeit der Finanzämter eingreifen - das wäre ein Verstoß gegen die Verfassungen von Bund und Ländern.
Seine 1 200 Beschäftigten - darunter viele Beamte - in Bonn und den Zweigstellen Saarlouis, Berlin und Schwedt an der Oder sind damit beschäftigt, politisch-theoretische Vorgaben in die reale Steuerwelt zu übertragen und dabei eine Reihe von Aufgaben, die nicht in die direkte Zuständigkeit der Finanzämter und Zolldienststellen fallen, zu übernehmen.
Dafür wurde zum 1. Januar 2006 diese Behörde neu geschaffen. Ihr wurden viele Zuständigkeiten des vorherigen und damals 30 Jahre alten Bundesamtes für Finanzen übertragen und dazu neue Arbeitsfelder zugewiesen. Was genau vom neuen Amt erwartet und gefordert wird, steht im Finanzverwaltungsgesetz. Dessen Paragraph 5 "Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern" ist mit 37 Unterpunkten besonders umfangreich und ausführlich.
Darin geht es etwa um die Vermeidung von Doppelbesteuerung und steuerliche Auslandsbeziehungen der Steuerzahler insgesamt. Selbst wenn bei "Personen, die nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässig sind" Zweifel darüber bestehen, welches Finanzamt für sie zuständig ist, klärt das Bonner Amt den Fall. Bei Exporten greifen Bestimmungen zum Vorsteuerabzug.
Kurz gefasst - das Steueramt ist immer beteiligt, wenn es um Geldflüsse vom und zum Bund geht. Deshalb auch kümmert sich das Zentralamt gemäß seines Auftrags um den Familienleistungsausgleich, die Altersvorsorgezulage und ähnliche Zahlungen. Aber auch die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, durch den dem Fiskus hohe Beträge vorenthalten werden, wird hier von Amts wegen mit organisiert und verfolgt.
Vom Amt für Militärkunde bis zum Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik - rund 50 Bundesbehörden gibt es in Bonn, einige weitere in der Region. In dieser Serie stellt der GA einige von ihnen vor.
Artikel vom 31.12.2010