Das GA-Torfieber grassiert wieder
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Bonn. Ist die teuerste Allee von Bonn als Dienstsitz für eine große Bundesbehörde akzeptabel? Ginge es um einen Neubau, müsste der Bundesrechnungshof (BRH) dann nicht prüfen, ob die Gebote der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden? In diesem Fall ist es nur gut, dass es sich um das alte Bundespostministerium handelt, für das - nach dem die Post ausgezogen ist - eine neue Verwendung gesucht wurde.
Deshalb sprach vor elf Jahren nichts dagegen, den Bundesrechnungshof in den denkmalgeschützten Ministeriumsbau einziehen zu lassen, der gemäß des Berlin/Bonn-Gesetzes von Frankfurt nach Bonn umziehen musste. Seit 2000 ist "Adenauerallee 81" die Adresse des BRH.
Seinen Rechnungsprüfern sei die schöne Aussicht auf den Rhein und das Siebengebirge gegönnt. Sie müssen sich durch gewaltige Zahlenberge hindurch fressen - eine wenn auch spannende nicht immer schöne Aufgabe. Bei Prüfungen stoßen sie immer wieder auf Fehler und Fehlentwicklungen.
Dass man Beamten, denen Staatsfinanzen anvertraut sind, auf die Finger schauen muss, wusste vor 300 Jahren schon Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. Seine "General-Rechen-Kammer" war das erste Amt, das den Umgang mit Staatsmitteln ständig und unabhängig überprüfte.
"Die externe Finanzkontrolle ist ein Wesenselement unserer Demokratie", sagt Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofs. Man müsse sich darauf verlassen können, "dass der Staat sich bei den Finanzen an die Spielregeln hält und wirtschaftlich vorgeht".
Damit das kein Behördenmitarbeiter vergisst, werden jährlich 1 000 Vorgänge von den Rechnungshofprüfern von vorn bis hinten durch- und nachgerechnet. Dabei werden viele kleine Mängel und Schwachstellen entdeckt und danach Vorschläge gemacht, wie sie vermieden werden können. Manche Entdeckungen sind spektakulär.
Die Aufgaben des Bundesrechnungshofes ergeben sich aus dem Grundgesetz. Darin wird er verpflichtet, das Finanzgebaren aller Bundesbehörden und dazu der gesetzlichen Renten- und Krankenkassen oder der Bundesagentur für Arbeit zu kontrollieren.
Die Bundesbehörden müssen ihre Bücher öffnen und alle gewünschten Unterlagen dazu herbeischaffen, wenn eine BRH-Prüfung angesetzt wurde. Niemand, keine staatliche Stelle und selbst der Bundestag nicht, können dem BRH Weisungen geben. Er ist so unabhängig wie Gerichte auch.
Entscheidungen, die auf Überprüfungen folgen, werden stets kollegial getroffen. Meist tagen dazu der jeweils zuständige Abteilungsleiter und der verantwortliche Prüfgebietsleiter zusammen. Ihr Spruch muss einstimmig sein. Mit der reinen Fehlersuche ist die Arbeit des Rechnungshofs noch nicht beendet.
Von den Prüfern werden auch praktische Vorschläge erwartet, wie die geprüfte Behörde in Zukunft verfahren soll, was bei erkannten Schwachstellen hilft, und wie Probleme vermieden werden können.
Artikel vom 04.06.2011