Mondorfer Pfingstkirmes zu laut

Kölner Gericht gibt Klage eines Anliegers statt

Niederkassel. (kl) Die Pfingstkirmes am Rheinufer in Mondorf verstößt gegen den gesetzlichen Lärmschutz. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln in der vergangenen Woche entschieden. Das Gericht gab damit der Klage eines einzelnen Anwohners statt.

Das "Strandfest" am Fähranleger gibt es schon seit vielen Jahrzehnten, Jahr für Jahr wird sie von zehntausenden Menschen besucht. Dass das nicht geräuschlos vonstatten geht, ist eigentlich klar, hat aber bisher auch niemanden ernsthaft gestört.

Bis auf den Anwohner, der schon im vergangenen Jahr per Klage versucht hatte die Kirmes zu verhindern, damals aber mit seinem Eilantrag gescheitert war. Jetzt gab ihm das Gericht recht, weil nach 22 Uhr der erlaubte Schallpegel von 55 Dezibel deutlich überschritten wurde. Damit erklärte das Gericht die Kirmes 2008 rückwirkend für rechtswidrig. Das hat zur Folge, dass für die Kirmes in Zukunft erhebliche Lärmauflagen gelten.

Die Stadt Niederkassel will die vom TuS Mondorf ausgerichtete Pfingstkirmes auf jeden Fall retten und kündigte an. dass sie vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung gehen wird. Die Niederkasseler CDU hat unterdessen angeregt, beim Landesumweltamt eine Ausnahmeregelung für die Mondorfer Pfingstkirmes zu beantragen. Sie sieht die Gefahr, dass das Kölner Lärm-Urteil auch andere Volksfeste in der Stadt gefährden könnte.

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