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Ermittlungen gegen Königswinterer Jugendamt gehen weiter
Von Rita Klein
KÖNIGSWINTER/BONN. Die Staatsanwaltschaft Bonn rechnet erst Ende Januar mit dem abschließenden Gutachten des Sachverständigen.
Am Donnerstag wäre Anna elf Jahre alt geworden. Das Kind starb am 22. Juli 2010 im Alter von neun Jahren in der Badewanne seiner Pflegeeltern in Bad Honnef, ertränkt von der Pflegemutter, so das Bonner Schwurgericht. Und während die 52-Jährige und ihr Mann mittlerweile für schuldig befunden und zu lebenslanger und sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurden, ist die mögliche strafrechtliche Verantwortung der zuständigen Königswinterer Jugendamtsmitarbeiter noch nicht geklärt.
Es wird wohl auch noch etwas dauern. Denn nach GA-Informationen ist der von der Staatsanwaltschaft eingeschaltete Sachverständige noch mit der Prüfung des Falls befasst. Die Ermittler rechnen demnach mit dem abschließenden Gutachten erst Ende Januar. Der Experte war im Herbst beauftragt worden. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll er vor allem zu der Frage Stellung beziehen: Welche Anforderungen und Pflichten müssen die Mitarbeiter von Jugendämtern erfüllen? Eine Fragestellung, die angesichts der bekannten Fakten brisant ist.
Denn Anna schrie und weinte oft so laut, dass Nachbarn die Polizei riefen, und die Beamten beim Jugendamt später zu bedenken gaben, ob das Kind in der Familie richtig aufgehoben sei. Außerdem hatte Anna Verletzungen und versuchte am Tag vor ihrem Tod wegzulaufen.
Selbst wenn man im Jugendamt den Lügen der Pflegemutter glaubte, wonach Anna aus panischer Angst vor dem Baden so schrie und sich häufiger selbst verletzte, stellt sich die Frage: Hätte ein Kind mit solchen Problemen nicht sofort in Fachhände gehört? Und liegt hier nicht schon deshalb eine Pflichtverletzung vor?
Für die Staatsanwaltschaft stellt sich zudem die Frage: Wäre eine solche Unterlassung auch strafbar? In Justizkreisen heißt es hinter vorgehaltener Hand schon lange: Die Ermittlungen werden sowieso eingestellt.
Artikel vom 13.01.2012
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