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Vorwurf des sexuellen Missbrauchs: Freispruch im Revisionsprozess gegen Remagener
Von Christoph Lüttgen
KOBLENZ. Der Revisionsprozess gegen einen 61-jährigen Remagener, der sich wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals elfjährigen Stieftochter vor dem Landgericht Koblenz verantworten musste endete am Donnerstag mit einem Freispruch.
"Der Versuch, den Sachverhalt aufzuklären, ist gescheitert", erklärte Richter Andreas Bendel. Die im Zuge der Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnisse reichten für eine Verurteilung nicht aus. Das hatten zuvor sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft so gesehen und jeweils Freispruch beantragt.
Oberstaatsanwalt Gebhard Weber begründete seinen Antrag damit, dass sich die Vorwürfe nicht beweisen ließen. Denn sowohl der Angeklagte als auch das Opfer hätten sich entschlossen, zu schweigen. Auch lägen keine Tatfolgen vor.
Der Staatsanwalt und Verteidiger Johann Schwenn verwiesen zudem auf das Ergebnis der beiden Glaubwürdigkeitsgutachten. Demnach leide die heute 17-Jährige unter einer erheblichen Persönlichkeitsstörung. Es bestünden Zweifel, ob sie in der Lage sei, zwischen Erlebtem und Fantasie zu unterscheiden. Ihre Angaben ließen einen soliden Realitätsbezug vermissen.
Laut Gericht habe sich auch die Freundin des Opfers, die angegeben hatte, ebenfalls vom Angeklagten sexuell belästigt worden zu sein, in Widersprüche verwickelt. Im ersten Prozess hatte das Gericht den in neun Fällen des sexuellen Missbrauchs angeklagten 61-Jährigen noch zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
In acht Fällen hatte es ihn freigesprochen. Revision gegen das Urteil hatten sowohl die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, als auch die Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft gefordert hatte, eingelegt. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass "die Beweiswürdigung des Landgerichts aus sachlich-rechtlichen Gründen der rechtlichen Überprüfung nicht standhält". Auf das gestrige Urteil reagierte der Angeklagte mit Tränen.
Artikel vom 27.01.2012
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