Vermisstenfall Trudel Ulmen Vermisst. Verschollen. Und beinahe vergessen

Region · An einem tristen Märztag verschwindet die Rheinbacher Arzthelferin Trudel Ulmen spurlos aus ihrem geordneten Leben. Erst jetzt, nach fast 16 Jahren, wird sie zum Fall für die Bonner Kripo.

Heute wird Trudels Mutter wieder die Kerze vor dem gerahmten Foto der Tochter anzünden und Gott um ein Lebenszeichen bitten. Die Kerze auf der Kommode im Wohnzimmer entzündet die 83-jährige Mutter jeden Tag - seit fast 16 Jahren.

In wenigen Wochen wird Trudel sterben, sollte sie sich nicht bis zum 28. Februar im "Amtsgericht Rheinbach, 1. Stock, Zimmer 207" einfinden. Ihr Tod wird nach Ablauf dieser Frist vom Gericht "in einer geeigneten Tageszeitung" verkündet, so fordert es § 24 Verschollenheitsgesetz (VerschG).

Es wird kein Grab geben, an dem die Angehörigen trauern könnten, weil keine sterblichen Überreste existieren, die zu bestatten wären. Auch die Ankündigung ihres baldigen Todes hatte nach den Buchstaben des Gesetzes, verbunden mit der Aufforderung an die Verschollene, sich binnen Frist in Zimmer 207 im ersten Stock des Rheinbacher Amtsgerichts einzufinden, als amtliche Bekanntmachung in "einer geeigneten Tageszeitung" zu erscheinen, in diesem Fall im Bonner General-Anzeiger, am 15. Dezember 2011, auf Seite 16 der Ausgabe. Acht dürre Zeilen zwischen Zwangsversteigerungen, Verschiedenes und Kinoprogramm. "Gezeichnet: Thiel, Rechtspflegerin".

Sie gilt seit März 1996 als verschollen

Vielleicht wäre es bei den acht Zeilen im Anzeigenteil geblieben, hätte das Schreiben gleich ordnungsgemäß den Weg in die Anzeigenabteilung gefunden und wäre nicht versehentlich zunächst in der Redaktion gelandet.

Telefonische Nachfrage bei der Justiz. "Die am 29. Januar 1955 in Mayen/Eifel geborene und zuletzt in Rheinbach wohnhafte Gertrud Gabriele Ulmen, geborene Lenerz, gilt seit März 1996 als verschollen." Viel mehr kann oder darf oder will Amtsgerichtsdirektor Ulrich Schulte-Bunert dazu nicht sagen.

Das Gericht hat lediglich zu prüfen, ob der Antrag den Buchstaben des Gesetzes entspricht. Des Verschollenheitsgesetzes. Die Antragsteller sind Thomas Lenerz, wohnhaft in Mayen, Bruder der Verschollenen, und Wolfgang Steffens, ebenfalls wohnhaft in Mayen, Ehemann der älteren Schwester der Verschollenen.

März 1996? Niemand in der Redaktion kann sich an eine Fahndung des für Rheinbach zuständigen Bonner Polizeipräsidiums vor 16 Jahren erinnern. Auch das elektronische Archiv, das untrügliche Gedächtnis der Zeitung, spuckt keine einzige Zeile aus. Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes? Fehlanzeige. Interpol? Ebenfalls Fehlanzeige. Als hätte Gertrud Gabriele Ulmen nie existiert.

Der Bruder der Verschollenen ist zu einem Treffen in der Eifel bereit, als der fremde Reporter aus Bonn anruft. "Bisher hat sich noch niemand für das Verschwinden meiner Schwester interessiert - nicht einmal die Polizei." Die durch den Anruf frisch genährte Hoffnung, nach so langer Zeit, ist schon durchs Telefon spürbar.

"Sie klang unbeschwert, gut gelaunt, wie immer."

20. März, 21. März, 22. März 1996. Präziser lässt sich der Zeitpunkt von Trudels spurlosem Verschwinden nicht benennen. Ein Mittwoch, ein Donnerstag, ein Freitag. Triste Tage, bleigrauer Himmel, Nieselregen. Temperaturen zwischen sechs Grad am Morgen und 14 Grad am Nachmittag verzeichnen die Archive der Wetterdienste für die Kölner Bucht.

"Am Mittwochnachmittag hatten wir noch telefoniert", erinnert sich Thomas Lenerz, als sei es gestern gewesen. "Sie klang unbeschwert, gut gelaunt, wie immer."

Der Bruder telefonierte oft und regelmäßig mit Trudel. Die Geschwister hatten seit Kindertagen ein enges und liebevolles Verhältnis. "Zwei Tage später, am Freitag, ruft mich Trudels Ehemann an und sagt: 'Die Trudel ist gestern Abend nicht nach Hause gekommen.' Ich frage: 'Was soll das denn heißen?' Er antwortet, sie habe am Donnerstagmorgen das Haus in Rheinbach verlassen, um mit ihrem Wagen zur Arbeit nach Bad Godesberg zu fahren, sie habe nur ihre Handtasche dabei gehabt. Aber abends sei sie nicht nach Hause gekommen. Da sei er die Strecke abgefahren und habe ihr Auto unversehrt auf einem Parkplatz in der Nähe ihrer Arbeitsstelle vorgefunden. Sie sei aber nicht auf der Arbeit erschienen, und er habe deshalb schon die Polizei eingeschaltet und Vermisstenanzeige erstattet."

Das Verschollenheitsgesetz wurde im Sommer 1939, wenige Wochen vor dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen, von der Nazi-Regierung in Kraft gesetzt und hat bis heute Gültigkeit. In § 1 VerschG heißt es: "Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist."

Für tot erklärt werden kann nach diesem Gesetz eine erwachsene Person zehn Jahre nach dem letzten Lebenszeichen (§ 3), über 80-Jährige nach fünf Jahren, verschollene Soldaten ein Jahr nach Kriegsende (§ 3), bei einem Schiffsuntergang Verschollene nach sechs Monaten (§ 5), bei einem Flugzeugabsturz Verschollene nach drei Monaten (§ 6).

Spurlos aus ihrem bisherigen Leben verschwunden

Gertrud Gabriele Ulmen war jedoch nicht Soldatin im Kosovo oder in Afghanistan, sondern Arzthelferin im Neurologischen Rehabilitationszentrum Godeshöhe unterhalb des Bad Godesberger Waldkrankenhauses. Sie war auch nicht an Bord eines gesunkenen Schiffes oder eines abgestürzten Flugzeuges.

Sie war 41 Jahre alt und wohnte gemeinsam mit ihrem Ehemann in einem hübschen, frei stehenden Eigenheim mit Garten am KAB-Ring in Rheinbach, einer von der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung gegründeten Siedlung zwischen Kolpingstraße und Sonnenscheinstraße. Sie sammelte Antiquitäten, war Mitglied im örtlichen Tennisclub und ein respektables Mitglied der Rheinbacher Gesellschaft, als sie irgendwann zwischen dem 20. und dem 22. März 1996 spurlos aus ihrem bisherigen Leben verschwand und die Familie in ihrer knapp 50 Kilometer entfernten Geburtsstadt Mayen in eine bis heute währende Schockstarre versetzte.

Zeit heilt alle Wunden, heißt es. Doch der Heilungsprozess hat nie einsetzen können. Angehörige von Vermissten können nicht trauern. Solange auch nur ein Funken Hoffnung besteht, versagen die üblichen Rituale des Abschiednehmens. Auch deshalb hat sich die Familie Lenerz entschieden, ihre Trudel nun, nach fast 16 Jahren des vergeblichen Wartens und Hoffens, für tot erklären zu lassen.

Um abschließen zu können. "Für die Angehörigen spurlos verschwundener Menschen wird das Leben zur Hölle auf Erden", schrieb Natascha Kampusch 2007, im Jahr nach ihrer erfolgreichen Flucht. Die Österreicherin war 1998 als Zehnjährige entführt und acht Jahre im Keller des Hauses ihres Peinigers gefangen gehalten worden.

Wer war Gertrud Gabriele Ulmen? Spurensuche in der Eifel. Trudel Lenerz wird als mittleres von drei Kindern eines Mayener Eisenbahners und seiner Frau geboren und wächst in der für Bahnarbeiter errichteten Siedlung nahe des Ostbahnhofs auf. Einfache Leute, arbeitsam und bescheiden. Geschwister und Jugendfreunde beschreiben Trudel als fröhlichen und lebensbejahenden Menschen.

"Die beiden waren ein Traumpaar"

Trudel besucht die Realschule. Ehemalige Mitschüler wie Maria Turek schildern sie als "zielstrebig und sehr fleißig". Sie habe stets gute Noten bekommen.

Nach der Mittleren Reife absolviert Trudel Lenerz eine Ausbildung zur Arzthelferin bei einem niedergelassenen Allgemeinmediziner in Mayen, lernt während dieser Zeit den jungen, attraktiven Mann kennen, der gleich um die Ecke der Praxis wohnt und den sie wenige Jahre später heiratet. Ihr Mann hat bei der Bundeswehr eine Berufsausbildung absolviert, und als sich ihm in Rheinbach eine interessante Perspektive bietet, zieht das Paar um, von der rheinland-pfälzischen Kleinstadt in die 50 Kilometer entfernte nordrhein-westfälische Kleinstadt.

"Die beiden waren ein Traumpaar", erinnert sich Trudels Bruder, der als Junge regelmäßig die Schulferien im Haus seiner großen, zehn Jahre älteren Schwester in Rheinbach verbrachte. "Selbst nach 20 Jahren Ehe wirkten die Trudel und ihr Mann nach außen wie frisch verliebt."

Die Ehe bleibt zwei Jahrzehnte lang kinderlos. Umso überraschter ist die Familie, als Trudel beim Weihnachtsfest 1995, das wie jedes Jahr im Haus der Eltern in Mayen gefeiert wird, voller Stolz mitteilt, dass sie schwanger sei, und ihren frisch ausgefüllten Mutterpass wie ein Geschenk präsentiert. Aber kurze Zeit später erleidet die 41-Jährige eine Fehlgeburt und verliert das Kind.

Als Gertrud Gabriele Ulmen nur Wochen später spurlos verschwindet, läuft die Gerüchteküche in Rheinbach heiß: Sie sei gar nicht so lebensbejahend und fröhlich, sondern in Wahrheit schwer depressiv gewesen; sie sei mit einem ihrer zahlreichen Liebhaber durchgebrannt; sie wohne bei einer Freundin in Köln; sie sei nach Australien ausgewandert; sie habe keineswegs nur ihre Handtasche mitgenommen, sondern mehrere Koffer, ihren Pelzmantel und ihren gesamten Schmuck.

Ein Doppelleben?

Doch alle Gerüchte entstehen erst nach dem Verschwinden, nähren sich ausschließlich vom Hörensagen, die Quelle verliert sich im Nirgendwo. Trudels damaliger Ehemann möchte nicht mit dem General-Anzeiger über die Ereignisse von vor 16 Jahren sprechen: "Kein Interesse." Das ist sein gutes Recht. Und deshalb nennen wir auch nicht seinen vollständigen Namen.

Wilma Althoff schüttelt ungläubig den Kopf. Sie war Trudels beste Freundin seit früher Schulzeit und pflegte auch als Erwachsene den Kontakt weiter, als sie einige Jahre in Bonn arbeitete, bevor sie nach Langen bei Frankfurt zog. "Mein Mann und ich haben mit dem Ehepaar Ulmen Silvesterabende und sogar Urlaube verbracht. Wechselnde Liebhaber? Ein Doppelleben? Da müsste die Trudel schon zwei Gesichter gehabt haben - was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann. Und sie war auch nicht depressiv. Nein, das passt alles nicht zu ihr."

Trudels Mutter, Liesel Lenerz, erinnert sich noch gut, wie ihr Schwiegersohn sie in den ersten Wochen und Monaten über den jeweiligen Stand der laufenden polizeilichen Ermittlungen der Bonner Polizei auf dem Laufenden hielt. Ende 1996 habe ihr der Schwiegersohn dann mitgeteilt, die Kripo habe die Ermittlungen nun aber eingestellt.

Nur Monate später, im Sommer des Folgejahres, wird die Traumehe auf Betreiben des Mannes in Trudels Abwesenheit vor dem Amtsgericht Rheinbach geschieden. Zu diesem Zeitpunkt verliert die verschollene Gertrud Gabriele Ulmen auch ihren Wohnsitz im einst gemeinsamen Haus in Rheinbach. In der Akte des Einwohnermeldeamtes steht nun: "Unbekannt verzogen". Der Ex-Mann heiratet bald wieder und wird Vater, der Kontakt nach Mayen bricht ab.

Wolfgang Steffens, der Ehemann von Trudels älterer Schwester Lore, erhält vom Gericht eine Bestallungsurkunde als Abwesenheitspfleger, damit finanzielle und behördliche Angelegenheiten der Verschollenen geregelt werden können. Zum Beispiel das Erbe des Vaters, der 2004 nach jahrelangem, schweren Leiden stirbt. "Bei Vaters Beerdigung habe ich mich die ganze Zeit umgeschaut", erzählt Thomas Lenerz. "In der Hoffnung, sie irgendwo am Rande der Trauergemeinde zu entdecken. Wenn sie gewusst hätte, dass ihr geliebter Vater gestorben ist, dann wäre sie doch sicher gekommen."

Wahrsagerin in Bad Neuenahr

Die Familie Lenerz wendet sich vergeblich an den TV-Sender Sat.1 und das von Jörg Wontorra moderierte Magazin "Bitte melde dich". Kritiker werfen der Sendung vor, die Verschollenen gar nicht zu suchen, sondern falsche Hoffnungen zu wecken und dem Publikum lediglich in Tränen aufgelöste Angehörige präsentieren zu wollen. 1998 wird das Format wegen mangelnder Einschaltquoten eingestellt. Auch von einer Wahrsagerin in Bad Neuenahr erhofft sich die verzweifelte Familie vergeblich Hilfe.

Ferner wird in Mayen über den Einsatz eines Privatdetektivs nachgedacht. Die Idee muss aber wegen der immensen Kosten verworfen werden: Eine seriöse Detektei nimmt Stundenhonorare von bis zu 140 Euro, plus Mehrwertsteuer, plus Spesen. Die ernsthaft betriebene Suche nach einer Vermissten kann indes viele Monate beanspruchen, ohne dass sie je zum Erfolg führen muss.

Heute noch ertappt sich Thomas Lenerz im Spanien-Urlaub dabei, dass er sich unbewusst ständig umschaut, in der Hoffnung, zufällig seine Schwester zu erspähen. Dass sie nicht mehr in Deutschland lebt, falls sie noch lebt, davon ist er überzeugt. Thomas Lenerz arbeitet bei der Stadtverwaltung; in unmittelbarer Nachbarschaft ist die Polizeidirektion Mayen untergebracht.

Man kennt sich, und die uniformierten Nachbarn haben für ihn mal im Computer nachgesehen. Ergebnis: Gertrud Gabriele Ulmen ist nirgendwo in Deutschland gemeldet. Mehr konnten die Beamten leider nicht für ihn tun, ohne ihre Kompetenzen zu überschreiten. Denn für die Verschollene ist die Polizei des Nachbarlandes Nordrhein-Westfalen zuständig - konkret, wegen des letzten Wohnsitzes Rheinbach, das Bonner Polizeipräsidium.

Dort ist man zunächst reichlich zerknirscht, als sich der General-Anzeiger zwei Wochen vor Weihnachten nach dem alten Fall erkundigt. Denn niemand im Bonner Präsidium kann sich erinnern. Und es gibt auch keine Akte - obwohl die Akten ungeklärter Fälle 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Erster Kriminalhauptkommissar Joachim Grünkemeyer, seit 2004 Leiter des KK 11, ist Kriminalist mit Leib und Seele. Der heute 57-Jährige war maßgeblich an den Ermittlungen im Fall des seit Sommer 1994 spurlos verschwundenen Bonner Industriellen-Ehepaares Hagen beteiligt. Grünkemeyer geht im Fall Hagen bis heute von einem Verbrechen aus: "Für mich ist die Sache noch nicht erledigt."

2543 Quadratkilometer, mehr als eine Million Menschen

Als im März 1996, knapp zwei Jahre nach den Hagens, die damals 41-jährige Gertrud Gabriele Ulmen spurlos verschwindet, ist Grünkemeyer nicht mehr mit Vermisstensachen oder Todesermittlungen beschäftigt, sondern stellvertretender Leiter des Kommissariats Rauschgift/OK (Organisierte Kriminalität).

2002 wird das bis dahin für Vermisstensachen und Sexualstraftaten zuständige KK 12 dem KK 11 (Todesermittlungen, Brand) zugeschlagen. 2004 übernimmt Grünkemeyer als dessen neuer Chef einen gigantischen Aufgabenbereich, der mit 23 Polizeibeamten nicht eben üppig ausgestattet ist: Bei Todesermittlungen reicht das Einsatzgebiet des Bonner KK 11 von den Ausläufern des Bergischen Landes im Osten bis zur 130 Kilometer entfernten Staatsgrenze Belgiens im Westen. 2543 Quadratkilometer, mehr als eine Million Menschen.

Erster Kriminalhauptkommissar Joachim Grünkemeyer hat also schon mit aktuellen Fällen alle Hände voll zu tun. Dennoch lässt ihm die Anfrage aus der Redaktion des General-Anzeigers keine Ruhe. Gab es damals eine Panne im Präsidium? Wo Menschen arbeiten, passieren schließlich Fehler. Grünkemeyer forscht nach, studiert alte Personalakten und Dienstpläne im Archiv - und glaubt immer weniger an eine polizeiinterne Schlamperei. "Inzwischen will ich nicht mehr ausschließen, dass damals vielleicht überhaupt keine Vermisstenanzeige aufgegeben wurde", formuliert er vorsichtig.

"Hätten wir die Trudel doch nur selbst vermisst gemeldet und uns nicht einfach auf unseren Schwager in Rheinbach verlassen", plagt sich Thomas Lenerz heute mit bitteren Selbstvorwürfen. Das ist nun nicht mehr nötig. Denn Grünkemeyer ermittelt jetzt von Amts wegen. Er will sämtliche Kontaktpersonen der Verschollenen befragen lassen, außerdem die 83-jährige Mutter um eine DNA-Probe bitten. Aber nach 16 Jahren längst erkaltete Spuren erwärmen zu können, ist etwa so wahrscheinlich wie ein Hauptgewinn im Lotto. Doch Grünkemeyer will nichts unversucht lassen. Das ist für die Bonner Kripo jetzt auch eine Frage der Ehre.

100.000 Vermisste in jedem Jahr

"Ich vermisse dich", flüstern sich frisch Verliebte schon nach wenigen Stunden der unfreiwilligen Trennung übers Handy zu. Nicht immer aber beruht das Gefühl des Vermissens auf Gegenseitigkeit. Das erfährt jede Mutter, die ihren Nachwuchs morgens im Kindergarten abgibt: Mal brechen die Kleinen augenblicklich in Tränen aus, mal ist die neue Umgebung so spannend, dass die Existenz der Mutter auf der Stelle vergessen ist. Im Gegensatz zur Verschollenheit (s. Haupttext) ist das Vermissen daher kein juristischer, sondern zunächst lediglich ein polizeioperativer Begriff.

  • Eine Vermisstenanzeige kann jedermann bei jeder deutschen Polizeidienststelle stellen. Sie wird aber grundsätzlich an jene Dienststelle weitergeleitet, die für den letzten bekannten Wohnort des Vermissten zuständig ist. Dort wird dann geprüft, ob sich dem subjektiven Gefühl ein objektiver Tatbestand zuordnen lässt. Denn im Grundgesetz ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht garantiert: Jeder Erwachsene im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte hat das Recht, aus seinem bisherigen Lebensumfeld zu verschwinden, ohne auch nur einer einzigen Menschenseele Rechenschaft darüber abzulegen - sofern er damit nicht gegen andere Gesetze (etwa eine Bewährungsauflage) verstößt.
  • Nur wenn die Polizei aus den Schilderungen des Anzeigestellers vermuten muss, dass akute Gefahr für Leib und Leben des Vermissten besteht (Suizidneigung, Unfall, Hilflosigkeit, Entführung, Gewaltverbrechen) wird eine Fahndung eingeleitet - und die Vermissung zum Fall. Ausnahme: Bei Minderjährigen, insbesondere bei Kindern unter 14 Jahren, wird vorsichtshalber grundsätzlich und augenblicklich von dieser Gefahr ausgegangen.
  • Die Statistik des Bundeskriminalamtes registriert pro Jahr rund 100.000 Vermisstenfälle. Etwa 50 Prozent werden binnen Tagen aufgeklärt, mehr als 80 Prozent binnen Monatsfrist. Der Anteil der Personen, die länger als ein Jahr vermisst werden, beläuft sich auf etwa drei Prozent. Ein Prozent der als vermisst Gemeldeten ist einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen.
  • Allein bei den Dienststellen des Bonner Präsidiums werden pro Jahr durchschnittlich 2000 Vermisstenanzeigen gestellt. Einen erheblichen Anteil der Vermissten stellen Heimkinder, die ausreißen, aber nach wenigen Tagen aufgegriffen werden oder freiwillig zurückkehren.
  • Rollt hingegen das volle Programm an (Großfahndung, Einsatzhundertschaft, Taucher, Hundestaffel, Reiter, Hubschrauber mit Wärmebildkameras), summieren sich die Arbeitsstunden blitzschnell auf eine fünfstellige Zahl. Die verzweifelten Angehörigen erwarten dies verständlicherweise. Doch keine Polizeidienststelle Deutschlands verfügt auch nur annähernd über genügend Personal, um den Hoffnungen der Angehörigen in jedem Fall gerecht zu werden.
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