Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz Strauße sollen erschossen werden

REMAGEN · Dürfen Strauße erschossen werden? Die Eigentümerin einer Straußenfarm in Remagen klagte am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Kreisverwaltung Ahrweiler. Die Besitzerin der Farm wollte die Strauße mit einem gezielten Schuss töten. Die Kreisverwaltung hatte dies aber abgelehnt.

 Dürfen Strauße erschossen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Koblenz.

Dürfen Strauße erschossen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Koblenz.

Foto: dpa

Bisher werden die Strauße eingefangen und mit einem Elektroschock betäubt, bevor sie geschlachtet werden. Dieses Verfahren sei jedoch für die Tiere mit erheblichem Stress verbunden, argumentiert die Eigentümerin der Straußenfarm. Und durch die in der Herde entstehende Unruhe gerate auch der Fänger in Gefahr.

Deshalb beantragte sie die Erlaubnis, die Tiere mit einem Kopfschuss töten zu dürfen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler lehnte mit der Begründung ab, der Kopf der Strauße sei zu klein, um ihn mit absoluter Sicherheit treffen zu können. Dadurch könnten die Tiere unnötig leiden. Dies berichtete der Südwestfunk.

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