Spielcasinos auf hoher See

Unter Ausflaggung versteht man den Wechsel der Nationalflagge, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Erste Voraussetzung dafür ist der Wechsel des Heimathafens. Sogenannte Billigflaggen haben bei der Hochsee-Schifffahrt auch, aber nicht nur steuerliche Gründe. Man umgeht das deutsche Arbeitsrecht und bei den Heuern deutsche Tarifverträge.

Spielcasinos auf hoher See
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Bonn. (wok) Unter Ausflaggung versteht man den Wechsel der Nationalflagge, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Erste Voraussetzung dafür ist der Wechsel des Heimathafens. Sogenannte Billigflaggen haben bei der Hochsee-Schifffahrt auch, aber nicht nur steuerliche Gründe. Man umgeht das deutsche Arbeitsrecht und bei den Heuern deutsche Tarifverträge.

Nicht-EU-Bürger einzustellen, ist ebenfalls einfacher (etwa die bei Reedern geschätzten Philippiner). Ferner sind die Sicherheitsbestimmungen (etwa die Zahl und die Ausstattung der Krankenzimmer an Bord eines Kreuzfahrtschiffes) laxer, und das Betreiben eines Spielcasinos wird so erst möglich.

Aber nicht nur in der Seefahrt wird das Ausflaggen immer beliebter. Auch beim Landstraßen-Güterverkehr hat es bereits Schule gemacht: Immer mehr deutsche Speditionen lassen ihre Fahrzeuge auf Zypern zu. Und die Firmen-Jets der Volkswagen AG warten zwar auf dem Flughafen Braunschweig startbereit auf die Top-Manager aus Wolfsburg, sind aber, wie schon das Luftfahrtzeichen VR-C verrät, über eine Tochterfirma in der Karibik registriert: auf den steuerfreien Kaimaninseln.

Im Gegensatz zu Hochseeschiffen ist das Beflaggen von Binnenschiffen auf dem Rhein laut Auskunft der Bonner Wasserschutzpolizei nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn aber beflaggt wird, muss korrekt die Nationalität des Heimathafens angegeben werden. In der Regel ist die Handelsflagge identisch mit der Nationalflagge. Länder aber, deren Nationalflagge einem internationalen Seezeichen ähnelt und zu Verwechslungen einlädt, müssen eine gesonderte Handelsflagge ausweisen.

Dies ist nur bei wenigen Ländern dieser Welt der Fall, so auch bei Malta - denn die beiden senkrechten weiß-roten Balken der Nationalflagge stehen in der Seefahrt für "Lotse an Bord". Deshalb ist die maltesische Handelsflagge komplett rot, weiß umrandet und trägt ein weißes Malteserkreuz in der Mitte.

Das Sparmodell auf MaltaDie "Malta-Masche", wie Finanzexperten das Steuermodell des Inselstaates nennen, funktioniert über einen Umweg:

Ein deutscher Gesellschafter hält über eine internationale Holding Anteile an einer maltesischen "International Trading Company" (ITC). Diese eigens gegründete ITC entrichtet für den von ihr erwirtschafteten Gewinn in Malta zunächst 35 Prozent Körperschaftssteuer. Das ist weit mehr, als in Deutschland zu entrichten wäre (15 Prozent). Körperschaftssteuer ist jene Steuer, die juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine) für ihr Einkommen zu entrichten haben - im Gegensatz zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen.

Das maltesische Steuerrecht ermöglicht es aber nun der Holding, die Rückerstattung der von der ITC bezahlten Körperschaftssteuer zu beantragen. Von den abgeführten 35 Prozent erstattet die maltesische Steuerbehörde dann sechs Siebtel an die Holding zurück. So ergibt sich unterm Strich eine Gesamtsteuerbelastung von nur fünf Prozent - weit weniger, als in Deutschland zu entrichten wäre. Ein spezielles EU-Abkommen verhindert, dass der deutsche Fiskus anschließend noch einmal die Hand aufhalten kann.

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