Kreis Neuwied: Sex mit Schülerin - Freigesprochener Lehrer soll entlassen werden | GA-Bonn

Kreis Neuwied

Sex mit Schülerin - Freigesprochener Lehrer soll entlassen werden

Trier/Mainz.  Er hatte Sex mit einer 14 Jahre alten Schülerin und wurde doch vom Oberlandesgericht freigesprochen. Damit der Hauptschullehrer aus Rheinland-Pfalz nie wieder unterrichtet, hat die Schulaufsicht nun Klage auf Entlassung eingereicht.

Der Lehrer aus Rheinland-Pfalz, der mehrfach Sex mit einer Schülerin hatte, soll nach dem Willen der Schulaufsicht nicht mehr unterrichten. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat nun Klage gegen den heute 37-Jährigen auf Entlassung aus dem Dienst beim zuständigen Verwaltungsgericht Trier eingereicht, wie eine ADD-Sprecherin am Donnerstag sagte.

Der Fall des zurzeit suspendierten Hauptschullehrers hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann war seit 2003 an einer Schule im Landkreis Neuwied tätig gewesen. Anfang 2007 ging er ein sexuelles Verhältnis mit einer damals 14-jährigen Schülerin ein. Vor dem Landgericht Koblenz war er Mitte 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt worden. Im Dezember war das Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz aufgehoben und der Mann freigesprochen worden.

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Die Klage sei nötig, weil der verbeamtete Lehrer nicht einfach entlassen werden könne, sagte die ADD-Sprecherin. "Es ist so, dass wir ihn nicht für geeignet halten, um als Lehrkraft an einer Schule zu arbeiten." Die Klage sei Teil des Disziplinarverfahrens.

Die OLG-Richter waren im Dezember zu dem Schluss gekommen, dass kein Obhutsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin bestanden habe. Der Mann sei nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin, sondern nur ein Vertretungslehrer gewesen. Diese Entscheidung hatte für reichlich Wirbel gesorgt. Auch das rheinland-pfälzische Bildungsministerium war nach eigener Aussage von dem OLG-Urteil überrascht gewesen.

Rheinland-Pfalz hatte zudem eine Länderumfrage gestartet, in der nach vergleichbaren Fällen gefragt wird. Die Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor, wie ein Sprecher des Justizministeriums am Donnerstag sagte. Wenn dies der Fall ist, will das Land nach früheren Angaben über das weitere Vorgehen entscheiden.

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