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Ampel ohne Baugenehmigung
Rote Ampel für den Nürburgring
Von Victor Francke
NÜRBURGRING. Willst du den Bau dereinst nicht beweinen, dann baue nur ja mit eigenen Steinen, heißt es. Beim Nürburgring steckt der Teufel bekanntlich im Detail.
Nicht genehmigte Start-Ampel.
Der Kreis Ahrweiler, mit zehn Prozent an der Eigentümergesellschaft, der Nürburgring GmbH, beteiligt, hat nun einen vor Gericht ausgetragenen Streit gegen die Betreiber-Gesellschaft gewonnen: Die auf der Rennstrecke platzierte und von der Kreisverwaltung beanstandete Start-Ampel wurde nämlich ohne Baugenehmigung errichtet.
Jetzt muss nachgebessert werden. Die Bauherrin hatte die Lichtzeichenanlage, die aus einer Stahlrohrstütze mit einem Durchmesser von 61 Zentimeter, einer Höhe von 7,90 Meter sowie einem 13 Meter langen Ausleger besteht, auf die Rennstrecke bauen lassen. Schließlich müssen Vettel & Co. exakt wissen, wann sie das Gaspedal durchdrücken dürfen.
Das farbige Lichterspiel ragt verständlicherweise quer über die Rennpiste, damit auch die hinteren Reihen im Starterfeld sehen können, wann es losgeht. Nachdem der Kreis zunächst einem Ingenieur mitgeteilt hatte, dass er den Mast mit den Lichtlein als baugenehmigungsfrei einstufe, änderte er nach Vorlage der Konstruktionspläne seine Auffassung.
Die Bauherrin sah das nicht ein. Daraufhin drohte der Kreis mit einem Zwangsgeld, falls keine prüfbaren Bauantragsunterlagen vorgelegt würden. Man zog vor Gericht. Die ob der Bewertung solch dramatischer Fälle nicht zu beneidenden Richter befanden nun, das "Bauwerk" bedürfe sehr wohl einer Genehmigung.
Artikel vom 16.05.2012
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