Richter: "Im Jugendstrafrecht zählt der Erziehungsgedanke"

Amtsgerichtsdirektor Ulrich Feyerabend ist für "Null Toleranz"

Königswinter. (hek) Härtere Strafen für Jugendliche? "Im Jugendstrafrecht steht nicht der Gedanke der Generalprävention, also der Schutz der Öffentlichkeit, im Mittelpunkt. Vielmehr soll auf die Täter erzieherisch eingewirkt werden, damit sie wieder auf den richtigen Weg zurückkommen", sagt Richter Ulrich Feyerabend.

Auch er ist für "Null-Toleranz" - aber von dem Modell des sofortigen Arrests hält er wenig. "Jede Tat muss verfolgt werden. Der jugendliche Straftäter muss verstehen, dass er eine Regelübertretung begangen hat. Aber Sozialstunden oder ein Täter/Opfer-Ausgleich sind in vielen Fällen die effektivere Lösung." Und selbst wenn eine Jugendstrafe ohne Bewährung ausgesprochen werde, so sollte im Vollzug der Jugendliche nicht 23 Stunden in der Zelle sitzen, sondern eine Ausbildung erhalten und betreut werden.

Mit dem Strafrecht allein sei Problemen, wie sie jetzt in Meckenheim bestehen, nicht beizukommen. Hier müsse viel früher angesetzt werden. Dass hohe Haftstrafen abschreckend wirken, glaubt Feyerabend ebenfalls nicht: "Es gibt Länder, die viel härtere Strafen bis hin zur Todesstrafe kennen - und trotzdem werden dort Straftaten begangen."

Ulrich Feyerabend ist Amtsgerichtsdirektor in Königswinter. Der 49-jährige Vater zweier Kinder ist als Strafrichter unter anderem für Jugendliche zuständig.

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