Rheinbacher Richter verhängt vier Monate Haft für Faustschlag ins Gesicht

Opfer verliert Zähne und erleidet Prellungen

Rheinbach. (stl) Eine viermonatige Haftstrafe erwartet einen 29-jährigen Bonner, der am Mittwoch vor dem Rheinbacher Amtsgericht wegen Körperverletzung verurteilt worden ist. Der Angeklagte hatte gestanden, am 31. Januar dieses Jahres zwischen 10 und 11 Uhr am Rheinbacher Bahnhof einem 38-jährigen Bekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Und zwar so heftig, dass der Mann mehrere Zähne verlor sowie Prellungen an Armen und Beinen erlitt, als er durch den Schlag zu Boden ging.

Als Begründung gab der 29-Jährige an, er habe sich durch die Art, wie der andere auf ihn zugegangen sei, bedroht und provoziert gefühlt. Der Geschädigte hingegen erklärte, er habe den Angeklagten nur begrüßen wollen, weil er ihn seit einer gemeinsam verbüßten Haftstrafe kannte. Vom Schlag ins Gesicht sei er deshalb völlig überrascht worden. "Wir hatten keinen Stress, und ich weiß auch keinen Grund, weshalb er zugeschlagen hat", fügte der 38-Jährige hinzu.

Die Brutalität wog auch aus Sicht von Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert schwer. Und dies um so mehr, als der 29-Jährige ein beträchtliches Vorstrafenregister besitzt. Es reicht von Hausfriedensbruch, Diebstahl und Drogenhandel über Beleidigung, Bedrohung und Betrug bis zu gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung. Eine mehr als dreijährige Haftstrafe hat der Bonner deshalb bereits verbüßen müssen.

Zwar war aus Sicht der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten sein Geständnis zugute zu halten. Dagegen stehe jedoch die Tatsache, dass er seit 1994 immer wieder straffällig geworden sei. Ebenso wie auch die Schwere der Verletzungen, die er dem Opfer zugefügt habe. So dass nur noch eine mehrmonatige Haftstrafe ohne Bewährung in Frage komme.

Das "halbherzige Geständnis" des 29-Jährigen überzeugte den Richter allerdings nicht. Es sei eher eine Formsache und kein Unrechtsbewusstsein darin erkennbar. "Sie versuchen eher noch, die Sache zu verharmlosen. Das allerdings können Sie sich hier mit Blick auf ihre Vorstrafen überhaupt nicht mehr leisten", sagte Schulte-Bunert abschließend.

Sollte der Angeklagte nicht binnen einer Woche Berufung einlegen, ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig, und er muss die vier Monate absitzen.

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